Ausschreibung > EU-weiter, begrenzt offener Realisierungswettbewerb " Waldhaus Freiburg" (D)

EU-weiter Realisierungswettbewerb der Stadt Freiburg für das „Waldhaus Freiburg“, ein Seminar- und Ausstellungsgebäude in Holzbauweise zu Wald und Nachhaltigkeit.

27/04/2005

AUSLOBERIN:

Stadt Freiburg im Breisgau

vertreten durch das Hochbauamt

Ansprechpartnerin:

Frau Simone Penner,

Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg i.Br.

T +49 (0) 761/201-4544

F +49 (0) 761/201-4599

simone.penner@stadt.freiburg.de

WEITERE INFORMATIONEN:

Die Bewerberunterlagen sowie der gesamte Auslobungstext können auf der Internetseite www.waldhaus-freiburg.de heruntergeladen werden.

GEGENSTAND DES WETTBEWERBS:

Vorplanungsleistungen nach HOAI für den Neubau eines Seminar- und Ausstellungsgebäudes – "Waldhaus Freiburg" in Holzbauweise

ANLASS UND ZWECK DES WETTBEWERBS:

Anlass des Wettbewerbs ist es, das Projekt der Umweltbildungseinrichtung "Waldhaus Freiburg" weiter zu entwickeln und umzusetzen. Dazu soll ein Gebäude entworfen werden, in dem zu den Themen:

- Das Ökosystem Wald und seine Bedeutung für Biodiversität, Klima, Wasserhaushalt und Boden

- Waldnutzung als Leitbild für zeitgemäße gesellschaftliche Nachhaltigkeitsstrategien

- Holz als nachwachsender Rohstoff und seine Nutzung als Baumaterial und Energieträger

- Der Wald und seine multifunktionale Bedeutung für die Gesellschaft

Ausstellungen und Veranstaltungen stattfinden können.

Ziel des Wettbewerbs ist es, diese Themen in einem Bauwerk, das in die entsprechende Umgebung eingebunden ist abzubilden, und dafür architektonisch, funktional, konstruktiv und wirtschaftlich optimierte Lösungsvorschläge zu erhalten.

Das Gebäude soll in direktem Bezug zum Wald stehen und mit den Außenanlagen einen fließenden Übergang darstellen.

Das Material "Holz" soll dabei in seinen verschiedenen Bauweisen, Formen, Eigenschaften und Funktionen eingesetzt werden, und es soll ein effizientes Heizkonzept auf der Basis von Holzenergie vorgeschlagen werden.

WETTBEWERBSART / VERFAHREN:

Der Wettbewerb wird als einstufiger, begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren ausgelobt.

TEILNEHMERZAHL:

Unter den Bewerber/-innen werden insgesamt 30 Büros von einem unabhängigen Auswahlgremium aufgrund eindeutiger, nicht diskriminierender Kriterien ausgewählt und zum Wettbewerb zugelassen.

AUSWAHLKRITERIEN:

Die Auswahl der zur Wettbewerbsteilnahme berechtigten Büros erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Bewerbererklärung. Die Bewerbererklärung kann auf der Internetseite www.waldhaus-freiburg.de heruntergeladen werden.

Neben dem Nachweis der beruflichen Qualifikation, die den/die Bewerber/-in berechtigt, die Berufsbezeichnung Architekt/-in zu führen, müssen Bewerber/-innen im Rahmen der Bewerbererklärung folgende Nachweise erbringen, die als Auswahlkriterien herangezogen werden:

o Nachweis über bereits baulich umgesetzte Planungsleistungen von Versammlungsstätten und Ausstellungsräumlichkeiten bzw. vergleichbarer Funktionsbauten in Holzbauweise.

o Nachweis über die Berücksichtigung und Realisierung innovativer Energiekonzepte im Rahmen der vorgestellten Planungsentwürfe.

o Nachweis über den innovativen, kreativen Umgang mit der Vielfältigkeit des Baustoffes Holz und den unterschiedlichen Holzkonstruktionsweisen in bisherigen Planungsleistungen.

Diese Nachweise müssen auf maximal drei separaten DIN A4 Blättern erbracht werden und eine kurze Projektbeschreibung, Volumen der Planungsleistungen und eine Kontaktadresse des Bauherren beziehungsweise eine kurze Bewertung der Architektenleistungen durch den Bauherren umfassen.

Bei Berufsanfängern kann anstelle der Nachweise über bereits baulich umgesetzte Planungsleistungen die erfolgreiche Teilnahme an studentischen Architektenwettbewerben, die ein vergleichbares Projekt (Versammlungsstätte oder Ausstellungsgebäude in Holzbauweise) zum Inhalt hatten, dokumentiert werden.

Soweit nach diesen Kriterien keine nachvollziehbare Auswahl getroffen werden kann, wird unter den verbleibenden, in gleicher Weise geeigneten Bewerber/-innen eine Auswahl durch Los getroffen. Dabei wird durch separate Losziehung gewährleistet, dass der prozentuale Anteil der im Rahmen dieses Losverfahrens zum Wettbewerb zugelassenen Frauenbüros, kleineren Büroorganisationen und Berufsanfänger/ -innen jeweils dem Anteil an der Gesamtbewerberzahl der grundsätzlich geeigneten Bewerbern entspricht.

Als Berufsanfänger/-in definiert die Ausloberin Architekten, deren Diplomzeugnis nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt, als kleinere Büroorganisationen Büros mit nicht mehr als fünf qualifizierten Mitarbeitern (inklusive Büroinhaber) und als Frauenbüros Büros, in denen mindestens die Hälfte der Inhaber/innen Frauen sind.

FRISTEN FÜR ANTRÄGE:

Das Ende der Bewerbungsfrist (Posteingang) ist Freitag, der 27.05.2005.

Die Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer erfolgt bis Montag, der 06.06.2005

ABGABE:

Am Freitag, den 26.08.2005 muss die Wettbewerbsarbeit bis 13.00 bei der Ausloberin eingereicht sein. Die Abgabe des Modells muss bis zum 02.09.2005,13.00 Uhr erfolgen.

WEITERE INFORMATIONEN / BEWERBUNGSUNTERLAGEN:

Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen können auf der Internetseite www.waldhaus-freiburg.de eingesehen und heruntergeladen werden.

TEILNAHMEBERECHTIGTE:

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt zu führen. Landschaftsarchitekten sind allerdings nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG bzw. 89/48 EWG gewährleistet ist.

Die Hinzuziehung von Fachingenieuren für "Technische Ausrüstung" und "Thermische Bauphysik" als Fachberater wird empfohlen. Fachberater unterliegen nicht der Teilnehmerberechtigung, dürfen aber nur für eine Wettbewerbsarbeit tätig werden.

Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.

Teilnahmehindernisse gelten darüber hinaus gemäß Ziffer 3.2.3 GRW 1995.

KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG:

o Landschaftsplanerische Einbindung

o Architektonische Gestaltung

o Raumprogramm und funktionale Anforderungen

o Realisierbarkeit

o Wirtschaftlichkeit (Flächenverbrauch, Kubatur, Tragwerk, Unterhaltung)

o Energetisches Konzept (Energieoptimierte Architektur, effizienter Energieeinsatz)

o Ökologie (Materialität, schonender "Ressourcenverbrauch")

PREISGERICHT:

Fachpreisrichter/innen

Prof. Jörg Aldinger, Freier Architekt, Stuttgart

Herr Theodor Kästle, Architekt, Hochbauamt Freiburg

Frau Odile Laufner, Freie Architektin, Stuttgart

Sachpreisrichter/innen

Herr Dr. Hans Burgbacher, Forstamtsleiter Stadt Freiburg

Frau BMin Gerda Stuchlik, Dezernat II der Stadt Freiburg

Experten ohne Stimmrecht

Herr Rainer Schüle; Leiter der Energie Agentur Freiburg

Herr Prof. Kurt Schwaner, Professor für Ingenieurholzbau - FH Biberach

WEITERE BEAUFTRAGUNG:

Die Ausloberin wird, soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichtes dem ersten Preisträger unter den in GRW 7.1 genannten Voraussetzungen die weitere Bearbeitung gemäß HOAI übertragen.

Vorgesehen sind komplette Planungsleistungen bestehend aus:

- Leistungen der Gebäudeplanung nach § 15 HOAI, LPH 2 bis 8

- Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. § 73 HOAI, LPH 2 bis 8

- Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 64 HOAI, LPH 2 bis 6

Wenn die vollständige Ausführungsplanung für die Vergabe von Bauleistungen und die weiteren Leistungsphasen wegen der Durchführung der Aufgabe durch einen Generalunternehmer nicht erforderlich ist, stellt die Ausloberin durch angemessene weitere Beauftragung des Preisträgers sicher, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird (z.B. Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung, Qualitätskontrolle).

Die Beauftragung erfolgt in einzelnen Stufen.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbteilnehmers bis zur Höhe der Preis- und Bearbeitungssumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert zugrunde gelegt wird.

Die Anrechnung der Preissumme erfolgt auf die Leistungsphasen der HOAI, die im Wettbewerb zugrunde lagen, in diesem Fall also die Leistungsphase 2 gemäß § 15 HOAI.

PREISE:

1. Preis 7.000 Euro

2. Preis 5.000 Euro

3. Preis 3.000 Euro

4. Preis 2.000 Euro

Ankäufe: 4.500 Euro

SPRACHE:

Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

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