Ausschreibung des Wettbewerbs "Revitalisierung Rathaus Bad Aussee"

Ausschreibung des geladenen Architekturwettbewerbs zur Sanierung und Revitalisierung des Rathauses Bad Aussee durch die Stadtgemeinde, Stand 22. März 2004.

05/07/2004

GELADENER BAUKÜNSTLERISCHER

ARCHITEKTURWETTBEWERB ZUR ERLANGUNG VON ENTWÜRFEN FÜR EINE SANIERUNG BZW. REVITALISIERUNG DES RATHAUSES IN BAD AUSSEE

"REVITALISIERUNG RATHAUS BAD AUSSEE"

Stand: 22.03.2004

1.Allgemeiner Teil

1.1. Auslober: Stadtgemeinde Bad Aussee

Hauptstr. 48, 8990 Bad Aussee

T 03622/ 52511-0, Fax: DW -27

1.2. Gegenstand des Wettbewerbes:

Gegenstand des Wettbewerbes ist DIE ERLANGUNG VON ENTWÜRFEN FÜR EINE SANIERUNG BZW. REVITALISIERUNG DES RATHAUSES IN BAD AUSSEE (Grdstk. Nr.: 122)

1.3. Art des Verfahrens:

Der Wettbewerb wird als geladener Architekturwettbewerb ausgeschrieben und anonym durchgeführt.

1.4 Rechtsgrundlagen:

1.4.1 Als Grundlage des Wettbewerbes gilt die Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) in der zum Zeitpunkt der Anerkennung der

Wettbewerbsausschreibung gültigen Fassung.

1.4.2 Das Protokoll eines allfälligen Hearings und/oder der Fragebeantwortung.

1.4.3 Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder

Teilnehmer sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen

Bedingungen an. Er ist bis zur Juryentscheidung auch zur

Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des

Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und

unanfechtbar sind.

1.4.4 Die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurde im Rahmen ihrer Obliegenheiten tätig und

hat die Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung gemäß § 31 der WOA überprüft und mit

Schreiben vom 18.03.04 ihre Preisrichter nominiert. (Dieses Schreiben liegt der Ausschreibungsunterlage bei: Siehe

Anhang Kammer.pdf).

1.5 Termine:

Ausgabe der Unterlagen: 22.03.04

Örtliche Begehung: 1.04.04 / 11h

Schriftliche Anfragen bis: 06.04.04

Fragebeantwortung: 13.04.04

Abgabe Pläne: 11.05.04 / 12h

Vorprüfung bis: 18.05.04

Jury: 19.05.04 / 10h (Beginn)

Ausstellung d. Wettbewerbsarbeiten: 24.5–02.06.04 (Foyer Rathaus)

1.5.1 Ausgabe der Unterlagen:

Die Wettbewerbsunterlagen werden durch Nussmüller Architekten ZT GmbH erstellt und den Wettbewerbsteilnehmern zugesandt.

1.5.2 Schriftliche Anfragen:

Fragen zur Wettbewerbsausschreibung und zur Wettbewerbs-Aufgabe können schriftlich und anonym bis spätestens 06.04.04 an Nussmüller

Architekten ZT GmbH gestellt werden (Adresse: Zinzendorfgasse 1, 8010 Graz, Fax: 0316/381812-9, E-Mail: buero@nussmueller.at)

1.5.3 Fragebeantwortung:

Die Fragebeantwortung wird allen Empfängern der Wettbewerbsunterlagen per Fax oder per E-Mail übermittelt.

1.5.4 Abgabe der Unterlagen:

Die fertigen Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens am letzten Tag der Abgabefrist bei Nussmüller Architekten ZT GmbH, Zinzendorfgasse 1, 8010 Graz unter Wahrung der Anonymität einlangen. Die Verantwortung dafür liegt beim Teilnehmer. Als Absender ist die örtliche Standesvertretung des Teilnehmers anzugeben.

1.5.5 Vorprüfung:

Für die Tätigkeit der Vorprüfer und die Sitzung des Preisgerichtes ist der Zeitraum von 11.05.04 bis 18.05.04 in Aussicht genommen.

1.5.6 Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes:

Die konstituierende Sitzung des Preisgerichtes ist am 01.04.04 / (Beginn: 10h) vorgesehen.

1.5.6.1 Tagung des Preisgerichtes:

Die Tagung des Preisgerichtes ist am 12.05.04 / (Beginn: 10h) vorgesehen.

1.5.7 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses:

Die Wettbewerbsergebnisse werden den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und

Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben.

Das Protokoll des Preisgerichtes und der Vorprüfungsbericht werden allen Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und

Ingenieurkonsulenten zugesandt.

1.5.8 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten:

Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes mindestens zwei Wochen ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen eingeschriebenen Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern, der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Nach Beendigung des Wettbewerbes können die Arbeiten innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, anderenfalls werden sie auf dem Postweg per Nachnahme zurückgesandt

1.6 Formale Bedingungen und Kennzeichnung:

Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift REVITALISIERUNG RATHAUS BAD AUSSEE (Architekturwettbewerb) zu enthalten. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den Verfasserbrief - Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiters die

Telefonnummer und die Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeiten - dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell - sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung

REVITALISIERUNG RATHAUS BAD AUSSEE (Architekturwettbewerb) zu versehen.

Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen.

1.7 Wettbewerbsteilnehmer

Arch. DI Erwin Egger, Haptstr. 246, 8962 Gröbming

Arch. DI Manfred Nigitz, Lessingstr. 24 P, 8010 Graz

gewerbl. Arch. Bm. Ing. Rudolf Paschek, Gustav-Baltzer-Str. 5, 8850 Murau

Arch. DI Irmgard Brottrager, G.-Remschmidt-Gasse 9/15, 8045 Graz

Arch. DI Markus Junghans, Neupauerweg 81, 8052 Graz

Arch. DI Johann Micheal Leitner, Rosseggerstr. 4, 8662 Mitterdorf i.M

1.7.1 Teilnahmeberechtigung:

1.7.1.1 Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen.

1.7.1.4 Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen.

1.7.1.5 Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich.

1.7.1.6 Varianten, das sind Abwandlungen ein- und derselben Grundidee, sind nur dann zugelassen, wenn sie in den Wettbewerbsunterlagen ausdrücklich vorgesehen sind. Varianten sind vom Verfasser gemäß § 34 Abs. 1 als solche zu kennzeichnen. Nicht zugelassene Varianten sind bereits im Zuge der Vorprüfung auszuscheiden, wovon das Hauptprojekt jedoch nicht betroffen wird. Ob ein Projekt zu Recht als Variante bezeichnet wurde, liegt im Entscheidungsbereich des Preisgerichtes.

1.7.2 Mitarbeiter:

Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder

Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen

vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen.

1.7.3 Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen können als

Mitarbeiter des Wettbewerbsteilnehmers genannt werden.

1.8 Ausschließungsgründe:

Es gelten die Ausschließungsgründe gem. § 8 WOA.

1.9 Preise:

Preisgeldsummenermittlung: (nach WOA 2002)

Vorentwurfsgebühr x Preissummenfaktor = Preisgeldsumme EUR 11.986,-- x 2 = EUR 23.972,-- (exkl. Mwst.)

1.9.1 Insgesamt 6 Teilnehmer. Auf jeden Teilnehmer entfällt eine

Preissumme von EUR 23.972,-- : 6= EUR 3.995,-- (exkl. Mwst.).

Bei Ausfall oder begründetem Ausscheiden eines Projektes erhöht sich die Preissumme der verbleibenden aliquot. Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei

kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise und Anerkennungspreise erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben. Im Regelfall ist ein 1. Preis zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet,

dem Auslober Empfehlungen hinsichtlich der weiteren

Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben.

1.9.2 Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der Projektverfasser (Verfasserbrief, Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der Verfasser einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das Preisgericht führt zu diesem Zwecke eine Reihung der Ankäufe und der Nachrückergruppe (2 Projekte) durch.

1.9.3 Absichtserklärung des Auslobers:

Der Auslober beabsichtigt, den Verfasser des mit dem 1. Preis prämierten Projektes unter Berücksichtigung der Empfehlung des

Preisgerichtes mit den weiteren Architektenleistungen (1. Etappe) zu

beauftragen. Die Honorierung der weiteren Architektenleistungen erfolgt nach den

von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten gemäß den im Umsetzung des § 33 ZTKG herausgegebenen HOA in der jeweils geltenden Fassung. Das Preisgeld kann, sofern sich das Ausführungsprojekt nicht wesentlich von der Wettbewerbsarbeit unterscheidet, in Abzug

gebracht werden. Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden

städtebaulichen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Realisierung von beauftragten Projektverfassern auf Basis der Leistungsbeschreibung entsprechend

der Umsetzung des § 33 ZTKG zu verlangen.

1.10 Preisgericht und Vorprüfer:

1.10.1 Zusammensetzung des Preisgerichtes

1.10.1.1 Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter:

Fachpreisrichter:

(Kammer für Architekten und

Ingenieurkonsulenten):

Arch. DI Wolfgang Feyferlik, Arch. DI Dietger Wissounig

Land Steiermark:

DI Axmann DI Murauer

Stadtgemeinde:

Arch. Univ. Prof. DI F. Hueber DI Franz Tasch

1.10.1.2 Sachpreisrichter:

Bürgermeister Otto Marl Vbgmst. Siglinde Köberl

Vbgmst. Günther Köberl Stadtrat Franz Frosch

1.10.2 Vorprüfer:

Nussmüller Architekten ZT GmbH

Die Wettbewerbsarbeiten werden von den Vorprüfern ausschließlich

nach objektiv feststellbaren Kriterien geprüft.

1.10.3 Das Preisgericht wird nach Abschluss der Vorprüfung zur Beurteilung der eingereichten Projekte zusammentreten. Die Beratungen des Preisgerichtes sind geheim. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des

Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z. B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb verpflichtet.

1.11 Eigentums und Urheberrecht:

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober über. Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an

den eingereichten Projekten (z.B. Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den Verfassern. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der

Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und darauf

folgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen.

2. Besonderer Teil

0.0 Aufgabenstellung (allgemeine Beschreibung der Entwurfsaufgabe)

Die Stadtgemeinde Bad Aussee beabsichtigt, die Sanierung bzw. Revitalisierung des Rathauses samt Funktionsverbesserung in Hinblick auf ein bürgernahes Servicezentrum,

Behindertenfreundlichkeit und der Errichtung eines neuen Gemeinderatssaales.

Geschichtlicher Rückblick:

Das heutige Rathaus besteht aus 2 zusammengewachsenen Häusern. Die

Eingangshalle im Erdgeschoß war ursprünglich der Hof. Der jetzige Zugang zum Vorraum unter der Stiege war ein Hauseingang. 1654 wurden die

Gebäude zum Rathaus (damals gab es noch ein zweites Rathaus). 1589 wurden die Fassaden der Häuser mit Fresken bemalt. 1659 wurden die

Fassaden renoviert und die Fresken etwas

verändert, doch sie haben noch die gesamten Fassaden bedeckt. Motive waren Szenen aus dem Alten

Testament und Allegorien, die von grünen Girlanden umrankt waren. Über dem Portal prangte das Marktwappen, umgeben von 4 kleineren Wappen des

Erzherzogtums Österreich und der innerösterreichischen Erblande Steiermark,

Kärnten und Krain. 1839 wurden beide Häuser aufgestockt (das Stiegenhaus stammt noch aus

dieser Zeit). Die eindrucksvollen und kunsthistorisch interessanten Wandmalereien fielen dem Umbau zum Opfer. Seit dem Umbau ist Haus Nr.

48 das Rathaus; das kleinere Rathaus wurde verkauft. Der Gesamtkomplex ist durch immer wieder stattfindende Erweiterungen und Zubauten

entstanden.

Objektbeschreibung:

Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen. Es gibt die Möglichkeit, das Rathaus sowohl von der Hauptstraße aus als auch

vom Chlumeckyplatz aus (Parkmöglichkeit) zu betreten. Der Chlumeckyplatz liegt ca. 1,5 Geschosse höher als die Hauptstraße. Die Neugestaltung des Platzes wurde bereits projektiert. Aus Sparsamkeitsgründen wird der Platz vor dem Rathaus nicht verändert. Nur einige Parkplätze in der bestehenden Grünfläche und ein Gehsteig auf der anderen Seite sollen realisiert werden. Im Rahmen einer Projektentwicklungsstudie wurde 2003 ein neues Raumprogramm für das Rathaus erstellt und auf das Gebäude umgelegt bzw.

mit den Benutzern abgestimmt. Die neuen Raumfunktionen sind in den beiliegenden Plänen dargestellt und nicht Teil des Wettbewerbs. Ebenso ist die Lage des Lifts fixiert. Folgende Zielsetzungen wurden entschieden (siehe beiliegenden Plan):

1 Durch die neue Anordnung der Räume hat sich das Fehlen eines Saales inklusive der dazugehörigen Nebenräume (Garderobe, Lager und Teeküche) ergeben. Da die Intention auch von seiten des

Ortsbildsachverständigen zur Aufstockung des Gebäudes am Chlumeckyplatz gegeben und auch eine neue Fassadenlösung an dieser Seite des Rathauses dringend notwendig ist, wird seitens des

Projektentwicklers die Lage des neu zu errichtenden Sitzungszimmers hier vorgeschlagen.

2 Die Errichtung eines Bürgerzentrums im Erdgeschoss erfordert sowohl die Öffnung zur Hauptstraße hin als auch die Repräsentation des

Rathauses im Eingangsbereich.

3 Notwendig ist es, im Vorbereich des Büros großzügige Wartebereiche und offene Zonen für den Parteienverkehr zu errichten.

4 Ein wesentlicher Gestaltungsfaktor zusätzlich zur Art der Aufstockung, ist die Entscheidung der Erschließung des Rathauses vom Chlumeckyplatz

aus. Gefordert ist von seiten der Gemeinde, dass in diesem Bereich zumindest 2 Parkplätze erhalten bleiben. Zusammenfassend ist der Wettbewerbsumfang

wie folgt zu beschreiben:

1. Die Gestaltung der Fassaden zur Hauptstraße (besonders die neue Gestaltung der Erdgeschosszone) und zum Chlumeckyplatz (siehe

Gutacherliche Stellungnahme Bundesdenkmalamt

2. Sämtliche Erschließungszonen durch das Rathaus (inklusive Öffnung zum Innenhof; neue Stiegenaufgänge, Anbindung Lift, orbereich vor den Büros, Einbindung der denkmalgeschützten Bereiche).

3. Möblierungsvorschläge für die Erdgeschosszone (Bürgerzentrum) und dem Wartebereich vor den Büros.

4. Aufstockung am Chlumeckyplatz.

5. Die neuen Zu- und Abgänge vom Chlumeckyplatz.

Die gesamten Errichtungskosten belaufen sich auf ca. EUR 1.550.000,-- excl. MwSt.

Der Stadtgemeinde Bad Aussee ist es zur Zeit nur möglich, 500.000 excl. MwSt. aufzubringen. Aus finanziellen Gründen wird die Ausführung in 2

Bauetappen erfolgen.

Bauetappe 1: Errichtungskosten EUR 500.000,-- excl. MwSt, Baubeginn September 2004.

Bauetappe 2: Derzeit nicht vorhersehbar.

Mit diesen zur Verfügung stehenden Mitteln soll unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes die Fassade zur Hauptstraße, die Innenhoffassaden und

die Erdgeschosszone ausgeführt werden. Die Fassade zum Chlumeckyplatz soll nur gemalt werden.

Ein Etappenplan der Umsetzung ist nach der Wettbewerbsentscheidung in Absprache mit der Gemeinde zu erstellen.

1.0/2.0 Raum-/ Funktionsprogramm für die Aufstockung

- Sitzungssaal 100 m2

- Teeküche 10 m2

- Garderobe 15 m2

- Lager 15 m2

- Erschliessungsfläche

3.0 Besondere Erfordernisse bezüglich des Standortes (siehe auch 0.0)

Die Bebauungsdichte KG 0,3-2,5.

Am Chlumeckyplatz ist die eingetragene Feuerwehraufstellfläche einzuhalten.

4.0 Kostenrahmen ( lt. ÖNORM B1801-1)

Seitens der Vorprüfung wird anhand der jeweiligen Wettbewerbsprojekte die Einhaltung des Kostenrahmens grob kontrolliert.

Ausgangssumme:

Reine Baukosten laut Ermittlung des Kostenrahmens (erstellt anhand der Projektentwicklung durch Nussmüller Architekten ZT GmbH vom 10. März

2004).

EG EUR 203.500,-- + 10 % = EUR 223.850,--

1. OG EUR 103.000,-- + 10 % = EUR 113.300,--

2. OG EUR 88.500,-- + 10 % = EUR 97.350,--

DG EUR 388.000,--

Außnanlagen EUR 21.000,--

Lift EUR 115.500,--

optische Fassadensanierung EUR 40.000,--

Innenhöfe + Chlumeckyplatz

Summe: EUR 999.000,--

Reserve + EUR 1.000,--

Gesamt: EUR 1.000.000,--

5.0 Bewertungskriterien

5.1 Städtebauliche Kriterien:

Äußere Erschließung (Zugänge)

Gestaltung der Außenräume (Lage der Parkplätze am Chlumeckyplatz)

Einbindung der Aufstockung ins Ensemble des Chlumeckyplatzes

5.2 Baukünstlerische Kriterien:

Qualität der äußeren Gestaltung

Innenräumliche Qualität

Beitrag zur modernen Baukultur

Umgang mit denkmalgeschützten Bereichen

5.3 Funktionelle Kriterien:

Funktionelle Gesamtlösung

Äußere Erschließung

Interne Erschließung

Orientierung

Flexibilität und Entwicklungsfähigkeit des Projektes

5.4 Ökonomische Kriterien:

Wirtschaftlichkeit bei der Errichtung im Betrieb und bei der Erhaltung

Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens

5.5 Ökologische Kriterien

Umweltverträglichkeit

Nachhaltigkeit

6.0 Leistungsumfang

6.1 Lageplan (1:500)

6.2 Grundrisse aller Geschosse (1:200) (auch Außenanlagen)

6.3 Längs- und Querschnitte (1:200), vor allem Schnitt durch die Erschliessung von der Hauptstr. bis Chlumeckyplatz

6.4 alle Ansichten (1:200)

6.5 - Axonometrie(n) der Gebäude (wichtig: Dachlandschaften)

- Perspektive der Hauptfassade von der Hauptstr.

- Perspektive der Fassade vom Chlumeckyplatz

6.7 Beilagen

- Verzeichnis der eingereichten Unterlagen

- eine kurze Erläuterung der Gesamtkonzeption des Projektes bzw. der wesentlichen Ansatzpunkte der Planung

- technischer Bericht mit Beschreibung des gewählten Konstruktionssystems und Angaben über Wärmedämmungen sowie über Massnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz

- Der Verfasserbrief ist in einem eigenen, verschlossenen und mit der Projektkennzahl versehenen Umschlag beizuschließen.

7.0 Zur Verfügung gestellte Unterlagen:

- Ausschreibungstext (Auslobung.pdf)

- Kataster Bestand (Anhang Planbeilage 01.pdf, Kataster Bestand.jpg)

- Strukturplan Bestand

- Flächenwidmung Bestand

- Vorplatz Gemendeamt

- Höhenplan (Vermesser) Bestand Chlumeckyplatz

- Höhenplan (Vermesser) Bestand Hauptstrasse

- Höhenplan (Vermesser) Schnitt Bestand Eingang Rathaus

- Feuerwehr Aufstellfläche Chlumeckyplatz (Anhang Planbeilage

08.pdf, FW Aufstellfl. Chlumeckyplatz.jpg)

- Grundrisse-, Querschnitte ohne Dachgeschoss Bestand

- Grundriss-, Schnitt Dachgeschoss Bestand

- Absichten Fassaden Bestand

- Fotos Bestand

- Massnahmenplan Grundrisse

- Aktenvermerk: Deckenbeurteilung - Statisch-konstruktive Gesichtspunkte, baugesetzliche Gesichtspunkte

- Gutacherliche Stellungnahme zur Neugestaltung des Rathauses (Ortsbildgutachterliche Stellungnahme)

- Gutacherliche Stellungnahme Bundesdenkmalamt

- Längsschnitt Bestand wird bis spätetstens nach der Begehung (01.04.04) per E-Mail nachübermittelt

- Verfasserbrief: Musterdocument

- Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung gemäß § 31 der WOA

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