AUSLOBUNG Kärntner Landesbaupreis 2010

Das Land Kärnten, vertreten durch die Landesregierung und das Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 7 - Wirtschaftsrecht und Infrastruktur UAbt. Landeshochbau, lädt zur

06/08/2010

Das Land Kärnten, vertreten durch die Landesregierung und das Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 7 - Wirtschaftsrecht und Infrastruktur UAbt. Landeshochbau, lädt zur Teilnahme an der Bewerbung um den Kärntner Landesbaupreis 2010 ein.

Ende der Einreichfrist: 20. September 2010

Der Landesbaupreis wird mit einem Gesamtpreisgeld von max. € 9.500,-- dotiert (€ 5.000,-- für den Landesbaupreis und € 1.500,-- pro Anerkennung [max. drei]). Nachstehend die wichtigsten Punkte für die Durchführung des Kärntner Landesbaupreises, in welchem Zielsetzung, formale Richtlinien für die Preisvergabe sowie Einreichung und Termine festgelegt sind (Punkte 1-9).

1. Zielsetzung

In Anerkennung besonderer Leistungen im Bereich der Baukultur im Raum Kärnten sollen Bauwerke hervorgehoben werden, bei denen der baukünstlerische Raum, seine städtebaulichen Beziehung, die Planung, die Funktion, die Verwendung zeitgemäßer Baustoffe und deren Verarbeitung, die Bauführung, die sinnvolle Energieverwendung, die Zuordnung zum Ortsbild und zur Landschaft sowie Fragen des Umweltschutzes vorbildlich berücksichtigt sind. Die Preisverleihung soll eine kontinuierliche Anhebung der Baukultur im Land Kärnten zum Ziel haben und diese auch in der Öffentlichkeit bewusst machen. Dazu sollen die in die engere Wahl genommenen Werke in einer jährlichen Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert werden. Dabei soll der eigentliche Landesbaupreis für beispiel- bzw. vorbildhafte Bauprojekte verliehen werden, die in baukulturell zeitgemäßer Sprache umgesetzt worden sind.

2. Themenkreis

Gemäß dem Kärntner Kulturförderungsgesetz sind Werke aus dem Bereich der Architektur, Denkmal- und Ortsbildpflege sowie der Altstadtsanierung durch die Preisverleihung als Kärntner Landesbaupreis hervorzuheben. Es können aber auch hervorragende Ingenieurbauten, Leistungen im Bereich des Städtebaues oder einschlägige theoretische Werke eingereicht werden.

3. Preise

Der Kärntner Landesbaupreis wird projektsbezogen vergeben und mit einer Gesamtpreissumme von € 9.500,-- ausgelobt. In der Regel werden ein Landesbaupreis und drei Anerkennungspreise vergeben. Das Preisgeld teilt sich grundsätzlich in € 5.000,-- für den Landesbaupreis und dreimal € 1.500,-- für die Anerkennungen. Von dieser Regelung kann jedoch abgegangen werden, wenn dies durch eine schriftliche Stellungnahme der Jury - erweiterter Fachbeirat - begründet ist.

Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das Preisgeld dem Planverfasser und das Zeichen für den Landesbaupreis (Stahlwinkel in Schatulle) dem Bauherrn zugedacht ist.

4. Teilnahmeberechtigung - Antrag

Der „Kärntner Landesbaupreis“ wird auf Antrag verliehen. Zur Antragstellung ist jede physische oder juristische Person berechtigt, die entweder als Planer, als Bauausführender oder als Bauherr mit dem beantragten Objekt zu tun hat.

Weiters können Künstlervereinigungen, Gemeinden und Ämter bzw. deren Sachverständige, Ortsbildpflegekommissionen oder aber die Mitglieder des erweiterten Fachbeirates diesbezügliche Anträge stellen.

Der Kärntner Landesbaupreis wird grundsätzlich nur für Bauwerke und andere Leistungen verliehen, deren Fertigstellung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Eine mehrmalige Einreichung von Projekten ist mit Ausnahme von jenen, welche von einer vormaligen Landesbaupreisjury zurückgestellt wurde, nicht vorgesehen.

5. Einreichungs- und Antragsbeilagen

a) Zur Beurteilung durch die Fachjury (erweiterter Fachbeirat) sind alle das Projekt erklärenden Unterlagen wie Plandarstellungen, Beschreibungen und Fotos in ausreichendem Umfang beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaftsrecht und Infrastruktur - UAbt. Landeshochbau, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, einzureichen. Den schriftlichen Unterlagen ist eine CD-Rom beizulegen, welche alle das Projekt erklärenden Unterlagen (Plandarstellungen, Beschreibungen und Fotos) beinhaltet.

Alle Unterlagen müssen die Aufschrift "Landesbaupreis 2010" tragen, wobei auch die Projektsbezeichnung, die Namen der Projektsverfasser sowie des Bauherrn anzuführen sind, da im Rahmen einer möglichen Auszeichnung auch das gute Zusammenspiel zwischen Planer und Auftraggeber gewürdigt werden soll.

Weiters sind anzuführen:

_ Planungszeitraum

_ Ausführungszeitraum

_ Fertigstellungstermin

Eine genaue Lagebeschreibung (Lageplan, Adresse etc.), die die Auffindung des Projektes für die Jury erleichtert, ist beizulegen, soweit möglich auch eine Kontaktadresse - Telefonnummer des Bauherrn oder dessen Bevollmächtigten.

b) Darüber hinaus sind erst nach gesonderter Aufforderung durch die Abt. 7 - UAbt. Landeshochbau Projektsunterlagen für die öffentliche Präsentation, welche im Rahmen der Preisverleihung, voraussichtlich im „Napoleonstadel - Kärntens Haus der Architektur“, Klagenfurt, erfolgen soll, in angemessener Form, wie nachfolgend beschrieben, vorzulegen:

Zugelassen sind ein bis zwei Ausstellungstafeln je zu präsentierendem Projekt. Die Tafeln sollen aus 3 mm starkem Karton, Hochformat 70 x 100 cm, hergestellt sein, welche in die vor Ort vorhandenen Wechselrahmen eingesetzt werden können. Die Zusammenstellung bzw. die Auswahl der zu präsentierenden Projekte obliegt dem Fachbeirat für Baukultur unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Jury. Diese Ausstellungsunterlagen bleiben im Besitz des Verfassers und können nach Ausstellungsschluss wieder abgeholt werden. Für allfällige Beschädigungen wird keine Haftung übernommen.

6. Termine

Ein formloser Antrag mit den wichtigsten zur Projektsbeurteilung erforderlichen Unterlagen, wie unter Punkt 5a) beschrieben, ist im Format DIN A4 bis Montag, den 20. September 2010 beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 – Wirtschaftsrecht und Infrastruktur - UAbt. Landeshochbau, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, einzureichen, damit eine entsprechende Vorprüfung stattfinden kann.

Nach Jurybeschluss sind die für die öffentliche Präsentation nach Punkt 5b) beschriebenen Tafeln, nach gesonderter Aufforderung durch die Abteilung 7 - Wirtschaftsrecht und Infrastruktur - UAbt. Landeshochbau, Adresse wie oben, Montag bis Donnerstag, von 08:00 bis 16:00 Uhr, und am Freitag, von 08:00 bis 12:00 Uhr, zu hinterlegen.

7. Jury

Die Fachjury (erweiterter Fachbeirat) wird am 23. September 2010, 08.30 Uhr und am 24. September 2010 zur Beurteilung zusammentreten und nach Ermessen Objektsbereisungen durchführen. Sie setzt sich aus 5 fachkundigen Personen zusammen, wobei hievon aus dem Bereich der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten sowie der Zentralvereinigung der Architekten Österreichs und Vertreter des Amtes der Kärntner Landesregierung nominiert werden:

Hr. Arch. DI Much Untertrifaller, Arlbergstr.117, 6900 Bregenz

Hr. Arch. DI Tom Lechner - lp architektur, Hauptstr. 46, 5541 Altenmarkt

Hr. a.o. Univ. Prof. Dr.sc.tech. Christian Kühn, Karlsplatz 13, 1040 Wien

Hr. DI Erich Fercher, Amt der Ktn. Landesregierung Abt. 7 - UAbt. Landeshochbau

Hr. DI Bernhard Wohlmuther, Amt der Ktn. Landesregierung - Baubezirksamt Spittal/Drau

Die Fachjury schlägt mit einfacher Stimmenmehrheit die Vergabe des projektsbezogenen Landesbaupreises und der 3 Anerkennungen vor.

Gemäß des Kärntner Kulturförderungsgesetzes wird die protokollarisch festgehaltene Beurteilung durch den Fachbeirat für Baukultur überprüft und der gemeinsam erarbeitete Vorschlag zur Verleihung der Preise an die Landesregierung weitergeleitet. Ist ein Mitglied des Fachbeirates Verfasser oder Mitverfasser eines beantragten oder vorgeschlagenen Objektes, so ist es für die Dauer der Beratung über die Preiszuerkennung von den Sitzungen ausgeschlossen (ein Ersatzmitglied übernimmt seine Funktion).

8. Preisverleihung

Sie erfolgt öffentlich durch den Hochbaureferenten der Landes Kärnten. Es ist vorgesehen, den Preisträger für den Landesbaupreis auch ein Ehrenzeichen sowie eine Urkunde zu übergeben. Urkunden erhalten auch die drei Anerkennungen.

9. Statuten

Es gelten grundsätzlich die Statuten für den Kärntner Landesbaupreis.

Verfasser/in:
Land Kärnten
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