Die GerambRose wird vom Verein BauKultur Steiermark ausgelobt und von dessen Vorstand auf Vorschlag einer von ihm ausgewählten Jury vergeben.
Der Verein BauKultur Steiermark wurde 1909 als Verein für Heimatschutz in Steiermark gegründet.
Die Ziele des Vereins sind die Förderung einer qualitätsvollen Baukultur, die Würdigung besonderer Bauleistungen als Instrument zur Bewusstseinsbildung und Qualitätsförderung, sowie die Vernetzung an der Baukultur Interessierter.
Anlässlich des Jubiläums seines 100jährigen Bestehens wurden im Jahr 2009 die Richtlinien zur Vergabe der GerambRose überarbeitet, um die inhaltliche Ausrichtung zu schärfen. Ab dem Jahre 2010 wird die GerambRose im Zweijahresrhythmus vergeben, und orientiert sich an drei thematischen Schwerpunkten. Durch das Einführen der Themenschwerpunkte soll die Vergleichbarkeit der eingereichten und ausgezeichneten Werke erleichtert werden. Um dennoch das gesamte Bauschaffen in der Steiermark erfassen zu können, sind diese drei thematischen Schwerpunkte breit gefasst und werden in wiederkehrender Reihenfolge alle sechs Jahre neuerlich ausgeschrieben. Die drei Themenschwerpunkte lauten: „Private Räume - zum Thema Wohnen“, „Gemeinschaftliche Räume - zu den Themen Arbeit, Bildung, Kultur und Soziales“ und „Öffentliche Räume - zu den Themen Ort, Infrastruktur und Landschaft“. Die Richtlinien über die Verleihung der GerambRose sind auf der Homepage des Vereins einsehbar.
Gegenstand des Preises
Die GerambRose wird als Würdigung für Leistungen verliehen, die im Sinne der Erhaltung oder Schaffung qualitätsvoller Baukultur erbracht wurden. Nicht der Bauherr, nicht der Planer, nicht die Ausführenden, sondern deren gemeinsame Leistung, das Bauwerk, steht im Mittelpunkt des Preises. Neben der eigentlichen Würdigung der herausragenden Bauleistungen soll mit der mit der Auszeichnung verbundenen Öffentlichkeitsarbeit ein breiteres Bewusstsein für baukulturelle Qualität gefördert werden.
Art des Preises
Der Preis wird als nonymer Würdigungspreis verliehen und richtet sich gleichermaßen an PlanerInnen wie an AuftraggeberInnen. Die Auszeichnung ist eine bleibende Einrichtung, von der biennal höchstens 10 verliehen werden.
Mit der Auszeichnung sind die Nutzungsrechte des Logos der GerambRose durch die ausgezeichneten PlanerInnen und AuftraggeberInnen sowie die Aufnahme in die geplante Wanderausstellung verbunden.
Themenschwerpunkt 2012 „Gemeinschaftliche Räume“ zu den Themen Arbeit, Bildung, Kultur und Soziales
Jede Gesellschaft braucht Orte, an denen Menschen ihr gesellschaftliches Leben organisieren. Orte, an denen Waren und Dienstleistungen hergestellt und ausgetauscht werden. Das Gemeinwesen braucht neutrale Orte für Verwaltung, Rechtsprechung und Gesetzgebung ebenso wie für die Weitergabe und Erforschung von Wissen.
In dieser Kategorie sollen Bauten prämiert werden, die sich in besonderer Weise mit den kollektiven Bedürfnissen des Menschen auseinander setzen, wie beispielsweise:
Gebäude für Gewerbe, Handel und Industrie, Landwirtschaftsbauten, Bildungseinrichtungen, Verwaltungsbauten, Gerichtsgebäude, Kulturbauten, Bauten für die Gesundheitsversorgung, Bauten für Freizeit und Sport, Bauten von Kirchen und Religionsgemeinschaften, der kommunale Hochbau, Bauten, die verschiedene Funktionen erfüllen (z.B. Gemeindezentren mit Gemeindeamt, Bank, Tourismusinformation und Musikheim), Restaurants, Geschäfte, etc.
Es sollen Neubauten ebenso wie Umbauten und Adaptierungen gewürdigt werden.
Sonderkategorie GerambRose – Klassiker
In dieser Sonderkategorie kann zum jeweiligen thematischen Schwerpunkt eine Auszeichnung optional vergeben werden. Für diese Auszeichnung kommen Bauleistungen in Frage, die mindestens 50 Jahre alt sind, zur Zeit der Errichtung architektonisch hochwertig waren und die durch die ihnen zugeordnete Funktion sowie durch permanente Pflege auch heute noch von außerordentlicher Qualität sind.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind realisierte Bauwerke, die innerhalb der vergangenen acht Jahre im Bundesland Steiermark fertig gestellt wurden. Jede physische und juristische Person ist berechtigt, innerhalb der vorgegebenen Frist Einreichungen vorzunehmen. Anregungen, Hinweise oder Ermutigungen zur Einreichung sowie Nominierungen können auch durch Mitglieder des Leitungsorgans, des Beirats oder der Jury erfolgen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Bauwerke, bei denen Mitglieder des Beurteilungsgremiums, deren unmittelbare Familie oder Geschäftspartner wesentlich (als Planer oder Bauherren) beteiligt waren.
Rechtsgrundlagen
Als Rechtsgrundlagen gelten diese Ausschreibungsunterlagen sowie die Richtlinien zur Verleihung der GerambRose http://baukultur-steiermark.at/gerambrose/richtlinie
Veröffentlichung der Preisträger
Die ausgezeichneten Projekte werden im Herbst 2012 öffentlich vorgestellt und bilden den Kern einer Ausstellung, die bis zur Verleihung der nächsten GerambRose als Wanderausstellung im Raum Steiermark gezeigt werden soll. Die Projekte werden auch auf der Website des Auslobers veröffentlicht.
Urheberrechte
Die ProjektverfasserInnen besitzen das geistige Eigentum ihrer vorgelegten Arbeiten. Der Auslober erhält das Recht zur honorarfreien, weltweiten Veröffentlichung der Arbeiten, wobei die VerfasserInnen zu nennen sind.
Preisgericht, Vorprüfung
Das Beurteilungsgremium der GerambRose 2012 stellt sich aus folgenden Personen zusammen:
DI Markus Bogensberger (Architekt, Mitglied im Beirat des Vereins BauKultur Steiermark; Graz)
Arch. BSA/SWB Marianne Burkhalter (Architektin, Burkhalter Sumi Architekten; Zürich)
Arch. Mag. Arch. Gabu Heindl (Architektin; Wien)
Arch. DI Dr.techn. Bernhard Steger (Architekt, Mitglied im Beirat des Vereins BauKultur Steiermark; Wien)
Arch. DI Alexandra Stingl (Architektin eines 2010 mit der GerambRose ausgezeichneten Projekts; Trofaiach)
Die Beurteilung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: in einem ersten Durchgang wird auf Basis der eingereichten Unterlagen eine erste Auswahl getroffen. Die endgültigen Preisträger werden nach einer Besichtigung vor Ort der in der ersten Stufe vorausgewählten Projekte gekürt.
Das Preisgericht entscheidet in allen Fach- und Ermessensfragen unabhängig, unanfechtbar und endgültig; seine Entscheidung ist für den Auslober bindend. Es ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen der Auslobung verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber dem Auslober sowie den TeilnehmerInnen. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit und erstellt ein Protokoll, welches mit der Verkündung des Ergebnisses veröffentlicht wird.
Die Vorprüfung erfolgt durch die Geschäftsführung des Vereins BauKultur Steiermark bzw. durch eine von ihr beauftragte Person.
Termine und Ort
Veröffentlichung der Ausschreibung: Jänner 2012
Abgabe: 8010 Graz, Landhausgasse 7/II/202 von Mo – Do 7.30h – 16.00h
und Fr. 7.30h – 13.00h
Einreichschluss: Montag, 4. Juni 2012 (es zählt der Poststempel)
Jurysitzung: Juli 2012
Preisverleihung: Herbst 2012
Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen
1) Teilnahmeantrag mittels beiliegenden Formblatts, welches auch auf unserer Homepage unter „Aktuell“ abrufbar ist.
2) Max. 2 Plakate à DIN A1 (60 x 84) Hochformat. Der Projekttitel muss im rechten oberen, Bauherr/AuftraggeberIn und PlanerIn im rechten unteren Eck angeführt sein (Schrifthöhe 1cm). Die Projektdokumentation kann Texte, Zeichnungen und Fotos umfassen (keine Renderings und Modelle)
3) Pdf-Dateien der Plakate auf CD
4) Schriftliche Projekterläuterungen auf maximal 3 DIN A4 Seiten
Die Einreichung soll eine Beurteilung des Projektes nach folgenden Qualitätskriterien zulassen. Wir bitten Sie, dies insbesondere im Text ihrer Projektdokumentation zu berücksichtigen:
- Planungsvorbereitung und Planungsprozess
- Bedarfs- und Funktionserfüllung
- Naturräumlicher oder städtebaulicher Bezug
- Ökologische, ökonomische und soziale Belange
- Wirkung und Erscheinung (baukünstlerische Gestaltung)
Rückfragen
Rückfragen richten sie bitte per eMail an baukultur@steiermark.at
- Verfasser/in:
- Verein BauKultur Steiermark
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