GEGENSTAND DES WETTBEWERBES:
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwürfen für den Zu- und Umbau des Schulgebäudes am Kernstockplatz, 8230 Hartberg
ART DES WETTBEWERBES:
Der Wettbewerb wird als einstufiger, EU-weit offener Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich ausgeschrieben, Nachprüfungsbehörde ist der UVS Steiermark.
Der Wettbewerb dient zur Vorauswahl von Bietern eines angeschlossenen Verhandlungsverfahrens zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages nach BVergG 2006 für die gesamte Architekturleistung „Zu- und Umbau bzw. Generalsanierung Schulgebäude am Kernstockplatz“.
HINWEIS: Der Wettbewerb wurde nicht mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten abgestimmt!
Auslober/Auftraggeber/zuständige Dienststelle:
Stadtgemeinde Hartberg
Hauptplatz 10, 8230 Hartberg
Bürgermeister Dir. Karl Pack
buergermeister@hartberg.at
Wettbewerbsbetreuer/ Verfahrensorganisator:
Plan-Kreis Ges.m.b.H.
Heinrich & Breiner
Ressavarstraße 14, 8230 Hartberg
BM Günter Gollner
gollner@sigi.co.at
T 03332/632 32-56
PREISGERICHT:
Hauptpreisrichter:
Bgm. Dir. Karl Pack (Ersatz: Fin. Ref. Friedrich Jeitler)
Labg. Vizebgm. Wolfgang Böhmer (Ersatz: Stadtrat Beatrix Narath)
HR DI Gerda Missoni (Ersatz: OBR DI Georg Kanhäuser)
HR DI Karl Amtmann, BBL Hartberg (Ersatz: DI Barbara Meisterhofer)
ZT Arch. DI Alex Mautner (Ersatz: DI Andreas Tsuklas)
DI Manfried Schuller, Stadtbauamt Hartberg
Berater des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt):
Bundesdenkmalamt: DI Eva Mohringer
Ortsbildkommission: Ortsbildsachverständiger Dr. Hasso Hohmann
A 16 Steiermärkische Landesregierung: OAR Ing. Herbert Puffing
Direktion Kernstock Volksschule: Dir. Gertrude Schwarzenegger
Direktion Gerlitz Hauptschule: Dir. Doris Achatz
TERMINE:
Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes: 02. August 2006
Ausgabe der Unterlagen/Registrierung: 07. August 2006
Örtliche Begehung/Hearing/Kolloquium: 17. August 2006
Schriftliche Anfragen bis: 01. September 2006
Letzter Tag der Bewerbung/Fragebeantwortung: 15. September 2006
Abgabe Pläne: 10. Oktober 2006
Abgabe Modell: 16. Oktober 2006
Vorprüfung: 17. – 20. Oktober 2006
Preisgericht: 23. – 24. Oktober 2006
Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes:
Ausgabe der Unterlagen/Registrierung:
Die Wettbewerbsunterlagen können ab 07. August 2006 im Stadtbauamt Hartberg persönlich abgeholt oder schriftlich per Fax oder Email angefordert werden bzw. durch Download über die Internetadresse http//www.hartberg.at/wbschule abgerufen werden.
Mit der Registrierung als Teilnehmer ist ausdrücklich keine Eignungsprüfung verbunden.
Örtliche Begehung/Hearing/Kolloquium:
Die örtliche Begehung findet am 17. August 2006 um 9.00 Uhr statt. Der Treffpunkt ist beim Schulgebäude am Kernstockplatz, Kernstockplatz 2, 8230 Hartberg
Schriftliche Anfragen:
Fragen zur Wettbewerbsausschreibung und zur Wettbewerbsaufgabe können schriftlich bis spätestens 01. September 2006 an das Büro Heinrich & Breiner, BM Günter Gollner, gestellt werden (Kontakt siehe oben).PREISE:
Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten sind insgesamt als Preise (exkl. 20% Umsatzsteuer) vorgesehen:
1. Preis: € 12.000,00
2. Preis: € 9.600,00
3. Preis: € 7.200,00
und
3 Anerkennungspreise zu je € 3.600,00Teilnahmeberechtigt sind:
Österreichische Architekten, Zivilingenieure für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit entsprechender aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung.
• Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die in einem Mitgliedsstaat des EWR zur Ausübung des Berufes eines selbständigen Architekten berechtigt sind.
• Natürliche Personen, die Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz sind und eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des Teilnehmers besitzen.
• Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer bzw. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens ansässig sind und die ein Anerkennungs- oder Gleichhaltungsverfahren gemäß den §§ 373c, 373d und 373e der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, durchführen oder eine Bestätigung gemäß § 1 Abs. 4 der EWR Architektenverordnung, BGBI. Nr. 694/1995, oder eine Bestätigung gemäß § 1, Abs. 4 der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung, BGBl. Nr. 695/1995, einholen müssen, haben die entsprechenden Anträge möglichst umgehend zu stellen. Der Bescheid über die Erteilung der Anerkennung bzw. den Ausspruch der Gleichhaltung oder eine Bestätigung gemäß der EWR-Architektenverordnung oder der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung muss spätestens im Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung vorliegen. Sie haben vor Ablauf der Angebotsfrist den Nachweis beizubringen, dass sie einen Antrag gemäß den genannten Rechtsvorschriften eingebracht haben. Der Nachweis der Befugnis ist in deutscher Sprache vorzulegen.
Trennung von Planung und Ausführung:
Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein, und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen.
- Verfasser/in:
- Redaktion GAT Graz Architektur Täglich