Die Steiermärkische Landesregierung verleiht seit dem Jahr 1980 den Architekturpreis des Landes Steiermark. Er dient der Förderung und Anerkennung beispielgebender Leistungen auf dem Gebiet der Architektur.
Zweck der Preisstiftung ist die Förderung zeitgenössischer qualitätsvoller Architektur in der Steiermark.
Der Preis wird jedes zweite Jahr auf Grund eines ausgeschriebenen Wettbewerbes zuerkannt und ungeteilt vergeben.
Der Preis ist einem Werk zuzuerkennen, das in der Erfüllung der gestellten Aufgabe unter Bedachtnahme auf die Umgebung des Objektes eine beispielgebende und eigenständige Leistung darstellt.
Das Werk muss den Forderungen nach architektonisch-künstlerischem Wert, nach möglichst weitgehender Übereinstimmung von Funktion und Form und sorgfältiger technischer Durchbildung entsprechen.
Die Auszeichnung wird für Objekte verliehen, die sich in der Steiermark befinden und deren Fertigstellung nicht länger als zwei Jahre vor dem jeweiligen Jahr der Ausschreibung zurückliegt.
Der „Architekturpreis des Landes Steiermark" ist mit einem Preisgeld in der Höhe von € 8.000,- dotiert. Das ausgezeichnete Objekt soll mit einer am Gebäude angebrachten Tafel versehen werden. Der/Die KuratorIn kann weitere Anerkennungen ohne Dotierung aussprechen.
Das ausgezeichnete Objekt wird in der durch das Haus der Architektur herausgegebenen Publikation „Architektur Graz Steiermark Jahrbuch 2008/2009“ bzw. „Architecture Graz Styria Yearbook 2008/2009“ veröffentlicht“.
Kurator
Die Zuerkennung des Preises erfolgt über den Beschluss eines/einer internationalen, nicht hauptsächlich in Österreich lebenden KuratorIn. Der/Die KuratorIn soll keine aufeinanderfolgenden Funktionsperioden innehaben.
Der Kurator für den aktuell ausgeschriebenen Preis ist Andreas Ruby (*), Architekturtheoretiker und Publizist, Berlin.
Rahmenbedingungen
Bewerben können sich ArchitektInnen und Architektengemeinschaften sowie konzessionierte Baugewerbetreibende. Weiters können AuftraggeberInnen, Gemeinden und einschlägige Berufsvereinigungen Preisvorschläge unter Bezeichnung der Bauwerke und ihrer Verfasser bekannt geben.
Die BewerberInnen müssen das Werk geschaffen haben und über das Veröffentlichungsrecht der eingereichten Unterlagen verfügen. Der/die InhaberIn der Rechte für die eingereichten Fotos ist durch den/die BewerberIn bekanntzugeben.
Mit der Einsendung von Projektunterlagen unterwerfen sich die BewerberInnen den Bestimmungen dieses Statutes sowie den jeweiligen Ausschreibungsbedingungen und erklären sich insbesondere hierdurch damit einverstanden, dass die eingesandten Unterlagen in einer mit dem Wettbewerb verbundenen Ausstellung der Öffentlichkeit gezeigt werden und dort bis zur Schließung der Ausstellung verbleiben. Ein Anspruch auf Ausstellung der Unterlagen besteht jedoch nicht.
Die eingereichten Unterlagen können von dem/der BewerberIn nach Durchführung des Preises im Haus der Architektur Graz abgeholt werden. Eine Rücksendung ist nicht vorgesehen.
Ablauf und Termine
22.01.2009: KICK OFF Startveranstaltung zum Architekturpreis des Landes Steiermark und Vorstellung des Kurators
22.01.2009 bis 23.03.2009: Zeitraum zur Einreichung der Projekte. Als Einreichdatum gilt das Datum des Poststempels.
24.03.2009 bis 22.04.2009: Besichtigung eingereichter Projekte und Vorauswahl durch den Kurator. Die VerfasserInnen der ausgewählten Projekte werden benachrichtigt.
07.10.2009: Präsentation der/s PreisträgerInnen und des Jahrbuchs
Einreichungsunterlagen
Alle Unterlagen sind sowohl in digitaler Form auf CD als auch in Papierform A3 Querformat zu übermitteln.
• Ausgefülltes Datenblatt zur Einreichung (Dateiformat doc bzw. rtf)
• Pläne (Dateiformat pdf)
Für das Verständnis des Projekts wichtige Darstellungen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte mit Maßstabsangaben)
• Fotos (Dateiformat jpg)
Sofern die/der BewerberIn ausdrücklich zustimmt, werden die eingereichten Unterlagen als Grundlage für eine Auswahl zur Veröffentlichung des Projekts im Jahrbuch und/oder im digitalen Steirischen Architekturführer http://gat.nextroom.at herangezogen.
Im Falle einer Auswahl wird der/die BewerberIn informiert.
Die Veröffentlichung im Jahrbuch und unter http://gat.nextroom.at ist mit keinen Kosten für die/den BewerberIn verbunden.
Mit der Ausschreibung und Durchführung des Wettbewerbes ist das Haus der Architektur betraut. Der Regierungssitzungsantrag für den/die PreisträgerInnen sowie die Auszahlungsanordnung obliegt der Kulturabteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.
Einreichadresse
Haus der Architektur
Palais Thinnfeld
Mariahilferstrasse 2
A-8020 Graz
Kontakt
Dr. Tanja Gurke
Haus der Architektur
0316 323500-15
verlag@hda-graz.at
Graz, am 20.01.2009
Für die Steiermärkische Landesregierung
Die Leiterin der Abteilung:
Mag. DDr. Gabriele Russ
(*) ANDREAS RUBY, Kunsthistoriker und Architekturtheoretiker aus Berlin, hat 2001 das Architekturvermittlungsbüro „textbild“ gegründet. Im Verlag Ruby Press werden Bücher zu Architektur, Urbanismus und Kunst publiziert. Internationale Vortrags- und Kuratorentätigkeit sowie Architekturberatung runden sein Arbeitsfeld ab.


