GAT hat am 23. Dezember 2009 als erstes Medium auf die veröffentlichten Visualisierungen zum geplanten Asylerstaufnahmezentrum in Eberau reagiert. Der Entwurf hat kritische Stimmen und düstere Vergleiche ausgelöst. Es wurden Fehler im Zuge der Vergabe der Planungsleistungen vermutet und die Bauverhandlung im Blitzverfahren schien fragwürdig. Die Hintergrundrecherchen ergaben unter anderem, dass ein Salzburger Innenarchitekt beauftragt worden war, die Grundstücke als Strohmann zu kaufen, das Projekt in sehr kurzer Frist zu planen und in seinem Namen einzureichen.
GAT hat natürlich auch das Innenministerium selbst mit diesen Vorwürfen konfrontiert. Die Reaktion seitens des Ministeriums, welche uns diese Woche erreicht hat, fiel überraschend aus (siehe unter "Lesen Sie auch: "Erledigung Sektion III _Extern_20 01 2010", am Ende dieser Seite). So scheint man sich im Innenministerium nach wie vor keiner Fehler bewusst zu sein. Die Kritik, die nicht zeitgemäße Architektur betreffend, scheint nicht angekommen zu sein. Im Gegenteil: der Entwurf wird dadurch gerechtfertigt, dass seitens der Gemeinde eine „burgenländische Prägung“ gefordert war. Das Innenministerium verteidigt den Entwurf weiters mit der notwendigen Vermeidung einer „offenen Bauweise“ zum „Schutz der Persönlichkeit“ und zeigt auch hier enormes Unverständnis gegenüber gegenwärtiger Architektur. Hätte man mit ArchitektInnen kommuniziert, wäre man zwingend zur Einsicht gekommen, dass auch geschlossene Teilbereiche, offene Gemeinschaftsflächen sowie transparente Innenhöfe diese Zwecke erfüllen hätten können.
Auch hinsichtlich der Interpretation des Bundesvergabegesetzes vertritt das Innenministerium wie es scheint die Ansicht, dass Projekte beliebig filetierbar seien, um die Unterschreitung von Schwellenwerten zu erreichen.
Die Vergabetragödie Eberau erreicht durch diese Reaktionen einen weiteren, traurigen Höhepunkt. Fehler und Pannen werden nicht eingestanden. Es manifestiert sich hingegen der Eindruck, dass in vollem Bewusstsein gehandelt wurde und nach wie vor keine Einsicht gegeben ist. Die Entscheidungen in der Causa Eberau wurden ganz bewusst getroffen und der vorliegende Entwurf entspricht nach wie vor den Vorstellungen des Innenministeriums.
Originale und ungekürzte Reaktion des Innenministeriums:
GAT: Wer war für die Planung Auftraggeber bzw. Bauherr?
Innenministerium: Der Auftrag wurde vom Bundesministerium für Inneres vergeben.
GAT: Wer wurde mit der Planung des Projektes beauftragt?
Innenministerium: Mit der Planung des Projektes wurde ein befugtes Planungsteam beauftragt.
GAT: Hat es eine öffentliche Bauverhandlung zu dem Projekt gegeben?
Innenministerium: Es hat eine dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechende und den Parteien im Verfahren zugängliche Bauverhandlung stattgefunden.
GAT: Wie hoch ist die voraussichtliche Bausumme?
Innenministerium: Die Kosten für die Errichtung des Projekts betragen etwa 16,5 Millionen Euro.
„Bei der Architektur des Objekts wurden im Wesentlichen die Wünsche der Gemeindevertreter berücksichtigt. Hier war es der Gemeinde ein Anliegen, dass die Architektur der Erstaufnahmestelle eine deutliche burgenländische Prägung erhält und sich die Objekte harmonisch ins Ortsbild einfügen. Um die genaue Ausgestaltung und die Lage der Baukörper in der Liegenschaft beurteilen zu können, ist es allerdings auch erforderlich, die Anforderungen an eine Erstaufnahmestelle des Bundesasylamts zu kennen. Daher orientiert sich die Planung an den spezifischen und komplexen Verfahrensabläufen in einer Erstaufnahmestelle, die unter anderem vom Zusammenwirken der verfahrensführenden Beamten, Rechtsberater, Dolmetscher und medizinischen Einrichtungen und Fachpersonal geprägt ist.
Wesentliche Funktion einer Erstaufnahmestelle ist neben der effizienten Abwicklung der Asylverfahren und der Unterbringung und Versorgung der Asylwerber vor allem auch der Schutz dieser Personen. Hier steht der Schutz der Persönlichkeit ebenso im Blickpunkt wie sicherheitsrelevante Einrichtungen, durch die sichergestellt werden muss, dass Personen, die dort nicht arbeiten oder untergebracht sind, keinen Zutritt zur Erstaufnahmestelle und möglichst auch keinen Einblick in diese haben. Dies ist deshalb notwendig, da Österreich verpflichtet ist, Asyl suchenden Personen für die Dauer des Asylverfahrens jedenfalls auch Schutz vor konspirativen oder geheimdienstlichen Aktivitäten ihres Herkunftslands oder anderer Staaten zu bieten. Die oftmals angesprochene und gewünschte offene Bauweise scheidet daher aus rein sachlichen Argumenten aus.
Eine fundierte Beurteilung eines Vergabeverfahrens kann nur dann erfolgen, wenn alle Eckpunkte des Verfahrens bekannt sind. Im gegenständlichen Fall wurden alle einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 idgF genauestens eingehalten. Durch die Erstellung der Einreichplanung wurde betragsmäßig der Subschwellenwert für eine Direktvergabe nicht erreicht, was auch im Rahmen der vorab durchgeführten Kostenschätzung so prognostiziert war.“
(Stellungnahme des BMI, siehe unter "Lesen Sie auch")
- Verfasser/in:
- Martin Brischnik, Kommentar