"Architektur der Abschreckung" ...

... nennt Martin Krammer (Präs. ZV Stmk, HDA Graz) den Entwurf des Asyerstaufnahmezentrums im burgenländischen Eberau. Es taucht die Frage auf, wie das Innenministerium z

22/12/2009

Wie am Wochenende aus den Medien bekannt wurde, beabsichtigt Innenministerin Maria Fekter in der burgenländischen Marktgemeinde Eberau ein Asylerstaufnahmezentrum für 300 Flüchtlinge zu errichten. Fekter ging mit diesem Ansinnen erst an die Öffentlichkeit, als sie die Baugenehmigung, die vom Bürgermeister der Gemeinde Eberau unter Umgehung des Gemeinderates erteilt wurde, bereits in Händen hielt. Der Unmut darüber ist in der Bevölkerung der 1000-Seelen-Gemeinde groß. Am Montag ließ der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl den Bescheid für die erteilte Baugenehmigung per Weisung aufheben. Die Innenministerin machte sich im heutigen Ö 1-Morgenjournal weiterhin für das Erstaufnahmezentrum in Eberau stark, sie wird gegen die Aufhebung Berufung einlegen. Die juristische Klärung, ob die Baubewilligung auch hält, wird voraussichtlich sechs bis zwölf Monat dauern. Das Innenministerium beabsichtigt nun, diese Zeit für eine groß angelegte Bürgerinformation zu nutzen.

Der vorliegende Entwurf für das Asylerstaufnahmezentrum, dessen Urheber bis dato nicht bekannt ist, darf jedenfalls nicht der Weisheit letzter Schluss sein, denn er lässt jegliche architektonische Qualität vermissen. Martin Krammer, Präsident der ZV Steiermark und des HDA-Kuratoriums Graz, bezeichnet das Projekt als „Architektur der Abschreckung“ und meint dazu weiter: „Offensichtlich wurde das geplante Erstaufnahmezentrum für Asylwerber in Eberau unter dem Aspekt geplant, sich möglichst an die Architektur der Konzentrationslager der Nationalsozialisten anzupassen. Wie ist so etwas möglich? Abgesehen von der offensichtlich mangelnden Kompetenz der Baubehörde in Raumordnungsfragen wird auch noch ein Gebäudekomplex genehmigt, der sich an völlig indiskutablen Vorbildern der Militär- und Lagerarchitektur orientiert. Schon fast kann man die böse Absicht dahinter vermuten, potentiellen Asylsuchenden zu signalisieren, dass sie hier in diesem Lande freilich nur der Kerker erwartet.“

Es taucht die Frage auf, wie das Innenministerium zum vorliegenden Entwurf gelangte? Denn eigentlich hätte es für eine Bauaufgabe dieser Größenordnung eine öffentliche Ausschreibung geben müssen. Bei der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (BAIK) ist dafür jedenfalls kein EU-weites Auslobungs- oder Vergabeverfahren bekannt. „Es ist fraglich, ob es rechtens ist, dass der Bund als öffentlicher Auftraggeber immer wieder von seiner eigenen Gesetzgebung abweicht?“, meinte man auf Anfrage von GAT im Wettbewerbsausschuss der BAIK. Ebereau scheint jedenfalls ein klassisches Beispiel für diese Vorgehensweise zu sein. (red)

Verfasser/in:
Redaktion GAT Graz Architektur Täglich

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Foto der Pläne für das geplante Asyl-Erstaufnahmezentrum. Quelle: orf.at (Vogelperspektive der Anlage siehe LINK am Ende dieser Seite)

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