Anhebung der Schwellenwerte – Krise der Baukultur

Bundeskanzlerverordnung: Nach informeller Information aus dem Bundeskanzleramt strebt die Bundesregierung eine Anhebung der Schwellenwerte per Verordnung im Bundesvergabe

24/04/2009

Nach informeller Information aus dem Bundeskanzleramt strebt die Bundesregierung eine Anhebung der Schwellenwerte per Verordnung im Bundesvergabegesetz an. Demnach soll auch für Dienstleistungsaufträge im Baubereich während des Zeitraums Mai 2009 bis 31. Dezember 2010 die Anhebung von Schwellenwerten wie folgt gelten:

Für Direktvergaben – Anhebung von derzeit Euro 40.000 auf nun Euro 100.000 (nach § 41 (2) Z 1);

für Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung – Anhebung von derzeit Euro 60.000 auf Euro 100.000 (nach § 38 (2) Z 2);

für nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung – Anhebung von derzeit Euro 80.000 auf Euro 100.000 (nach § 37 Z 2).

Bisher, heißt es nach dieser Information der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten, haben diesem Vorschlag bereits über die Hälfte der österreichischen Bundesländer zugestimmt. Nach einer Meldung der Austria Presse Agentur könnte die neue Verordnung, laut einer Sprecherin aus dem Bundeskanzleramt, nach Zustimmung aller Bundesländer schon mit 1. Mai in Kraft treten. - Allerdings bedarf eine Verordnung weder der Zustimmung der Bundesländer, noch einer Abstimmung im Nationalrat, vielmehr kann der Bundeskanzler auf diesem Weg eine zeitaufwändigere Änderung des Bundesvergabegesetzes umgehen. Eine Anhebung der Schwellenwerte hatten die Österreichische Wirtschaftskammer, der Städte- und der Gemeindebund gefordert.

Naheliegende Begründung für Erhöhung der Schwellenwerte - und betreffend das Bauwesen - wäre die zugrunde liegende Idee, angesichts der kritischen Wirtschaftslage, Projektierungs-und Bauverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundeswettbewerbsauschusses, Arch. DI Wolfgang Feyferlik, hätte die Schwellenwerterhöhung aus seiner Sicht zur Folge, dass auszuschreibende Verfahren im Bereich der bisherigen Projektierungssummen nun obsolet würden. Als Beispiel nennt Feyferlik die Planungskosten für ein Sportstadion einer mittleren Gemeinde mit etwa 100.000 Euro, die nun von einem Bauherren direkt vergeben werden könnten. Dagegen sei unter Einbeziehung eines Wettbewerbes die Verfahrens- und Projektentwicklungsdauer erfahrungsgemäß mit maximal drei Monaten marginal. Der im steiermärkischen Landtag am 12. Juli 2004 gefasste Beschluss, Architekturpolitik und Baukultur aktiv zu fördern, käme unter diesen Umständen nur einem Lippenbekenntnis gleich. „Nennen wir es Baukultur“, sagt Feyferlik, „da waren Wettbewerbsverfahren nie ein zeitliches Hindernis.“

Ähnlich beschreibt der Architekt und Publizist Walter Chramosta die Situation. Die geplante Verordnung entspricht nahezu wortgleich jener, die Bundeskanzlerin Angela Merkel im Dezember 2008 in Deutschland erlassen hat. Die Verordnung würde auch in Österreich ein Phänomen befördern, das Chramosta schon vor längerem als „die Flucht des öffentlichen Auftraggebers aus dem Vergaberecht im Bereich der Planungsdienstleistungen“ bezeichnet hat. Tatsächlich besteht aus Sicht der Bauplaner, meint Chramosta, weniger eine wirtschaftliche Krise, als vielmehr eine „Krise der Baukultur“, der durch vermehrte Direktvergaben sicher nicht entgegengewirkt wird.

Verfasser/in:
Wenzel Mracek, Bericht

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