anGedacht 032 "Kehrtwendung im Wettbewerbswesen?“ Laut gedachte Reaktionen auf hohe Teilnehmerzahlen bei offenen Wettbewerben gefährden den freien Zugang zum immer noch qualitativ hochstehendsten Instrument der Projektsuche.
Es ist unbestritten, dass jeder Wettbewerb eine Menge an finanziellem und kreativem Einsatz jedes einzelnen Teilnehmers bedeutet. Errechnet man zum Beispiel die Mittel, die jüngst von den 140 am Wettbewerb für das Mädcheninternat in Gleichenberg teilnehmenden Architekten aufgebracht wurde, so wird einem ob der Summe schummrig: Rund 2,5 Millionen Euro an Privatvermögen wurden allein in dieses Verfahren investiert. Der hohe materielle Einsatz bei zugleich großem Risiko (die Chancen, zu gewinnen standen 1:140) ist eine Sache, die man durchaus diskutieren kann.
Daraus jedoch die Schlussfolgerung zu ziehen, künftig nur mehr die Form des Bewerbungsverfahrens auszuschreiben und damit vom projektbezogenen anonymen Verfahren auf die Architekten bezogene Bietersuche zu wechseln, ist nicht statthaft. Auch wenn es volkswirtschaftlich gesehen unökonomisch ist, sollte es das Recht jedes Einzelnen bleiben, zu entscheiden, ob und in welcher Höhe er Mittel einsetzen will für die Chance, einen Auftrag zu lukrieren.
Schreibt ein Auslober nur Bewerbungsverfahren aus, so tut er das nicht, weil er dem Architekten sparen helfen will. Entweder meint er, dass er durch die Beschränkung auf Teilnehmer, die einschlägige Erfahrung mit bestimmten Funktionsgruppen, wie z.B. beim Schulbau, nachweisen können, qualitativ bessere Ergebnisse erzielt. Oder er will bei der Wettbewerbsdurchführung, die die Ausschreibung, Vorprüfung, Jurysitzung und Ausstellung umfasst, Kosten einsparen durch die Beschränkung auf wenige Projekte.
Bis vor kurzem war ich der Meinung, dass mittlerweile hinlänglich bekannt ist, wie wenig zielführend oder besser, qualitätssteigernd die früheren Vergabemodalitäten nach derartigen Kriterien waren. Die KaGes (Steir. Krankenanstalten Gesellschaft) kann schon länger die Früchte ihres Umdenkens in den frühen 90ern ernten. Sie hatte schon vor Beginn ihrer steiermarkweiten Bauinitiative erkannt, dass die Beauftragung der immer selben Krankenhausspezialisten ein Treten auf der Stelle bedeutet. Auch wenn diese Einsicht durch die aktuellen Vergabemodalitäten der KaGes leider wieder in den Hintergrund zu treten scheint, bleibt es dabei: Frische, Innovation und Anregungen zur Verbesserung funktioneller Abläufe, nicht nur im Krankenhausalltag, sind eher von jenen zu erwarten, die noch nicht in Routine erstarrt sind. Bedenken gegenüber mangelnder Erfahrung in der Umsetzung können ausgeräumt werden, wenn man den Newcomer zu einer Partnerschaft mit einem erfahrenen Kollegen verpflichtet.
Die Kosten für die Durchführung eines Verfahrens sollten auch kein schlagendes Argument gegen den offenen Wettbewerb sein, weil der Auslober dabei einen großen Spielraum hat. Es bleibt ihm überlassen, ob und in welchem Umfang er eine Vorpfüfung macht. Denkbar wäre, dass erst jene Projekte, die die Jury in die engere Wahl nimmt, genauer geprüft werden oder dass sich in der Jury Kleingruppen bilden, die jeweils einen Teil der Projekte genauer begutachtet und sie den restlichen Mitgliedern der Jury erläutert.
Bei Bewerbungsverfahren werden Kriterien herangezogen, die sich objektivieren lassen, wie die Anzahl der Computerarbeitsplätze eines Büros oder der erzielte Jahresumsatz, die geistig-schöpferische Kapazität hingegen bleibt, da kaum mess- und objektivierbar, unberücksichtigt.
Genau darauf kommt es aber an, wenn man sich wirklich dem qualitativen Bauen verpflichtet fühlt und den Begriff der Baukultur nicht nur bei Sonntagsreden im Munde führt. Die EU schreibt bei öffentlichen Bauten Schwellenwerte vor, über denen ein Wettbewerb als offener ausgeschrieben werden muss. Hierzulande sind es nicht viele Verfahren, die diese Schwelle erreichen. Außerdem werden immer wieder rechtliche Konstrukte erdacht, um ein Bauvorhaben dieser Bestimmung entziehen zu können, etwa, indem man aus dem öffentlichen Anliegen ein privates konstruiert. Was ist privat (finanziert), was öffentlich? Man betrachte das jüngste Beispiel des Gironcoli-Museums in Herberstein unter diesem Aspekt, auch wenn es unter dem Schwellenwert liegt.
Und: Gäbe es mehr öffentliche Wettbewerbe, so wäre der Run auf einzelne nicht so groß. Darum wird an dieser Stelle für mehr und nicht für weniger offene Wettbewerbe plädiert und für Bewerbungsverfahren nur im Ausnahmefall.
- Verfasser/in:
- Karin Tschavgova