Änderung des Bebauungsplans 16.11.2 Weblinger GürteI 5 und 25 „IKEA alt“ und des Flächenwidmungsplans 3.05 der Landeshauptstadt Graz sowie Erstellung eines Bebauungsplans für 07.08 „Pambergergasse - Alfafarweg“.
NÄHERES dazu siehe untenstehende Links...
ZUR INFORMATION > KUNDMACHUNG bezüglich 2. Änderung > 16.11.2 Bebauungsplan Weblinger GürteI 5 und 25 „IKEA alt“, XVI. Bez., KG. Webling:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in seiner Sitzung vom 17.3.2005 beschlossen, den Entwurf des 16.11.2 Bebauungsplanes „IKEA alt“, 2. Änderung, gemäß den §§ 27, 28 und 29 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 (Stmk ROG) i.d.F. LGBl. Nr. 22/2003 in Verbindung mit § 8 Stmk. Baugesetz 1995 i.d.F.LGBl Nr. 33/2002 in der Zeit
von Donnerstag, dem 31.3.2005 bis Freitag, den 27.5.2005
zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Wortlaut (Verordnungsentwurf) und der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung sowie einem beigefügten Erläuterungsbericht, liegt gemäß § 101 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz im Stadtplanungsamt des Magistrates Graz, Europaplatz 20,
6. Stock während der Amtsstunden innerhalb des Auflagezeitraumes zur allgemeinen Einsicht auf.
Innerhalb der Auflagefrist können Einwendungen schriftlich und begründet beim Magistrat Graz, Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 6. Stock, stempelgebührenfrei bekanntgegeben werden.
Während der Amtsstunden erfolgt im Stadtplanungsamt eine Auskunfts- und Beratungstätigkeit.
Die im § 29 Abs 1 Stmk ROG und in der Verordnung der Stmk. Landeregierung, LGBl Nr. 101/1989, angeführten Stellen werden von dieser Kundmachung schriftlich benachrichtigt.
Der Bürgermeister: Mag. Siegfried Nagl