4.0 Stadtentwicklungskonzept (STEK) Stadt Graz

Der Entwurf des 4.0 STEK liegt bis 29.04. 2011 zur öffentlichen Einsichtnahme im Stadtplanungsamt auf und kann außerdem von der Homepage der Stadt Graz heruntergeladen we

17/03/2011

Am 17. Februar 2011 erfolgte in der Grazer Gemeinderatssitzung der einstimmige Beschluss zur öffentlichen Auflage des Entwurfs des 4.0 Stadtentwicklungskonzepts (STEK) der Landeshauptstadt Graz. Bis 29. April 2011 kann das STEK im Stadtplanungsamt Graz und auf der Homepage der Stadt Graz eingesehen werden. Insgesamt sind sieben öffentliche Bürgerinformations-Veranstaltungen vorgesehen. Einwendungen sind schriftlich und begründet im Stadtplanungsamt bis zum Ende der Auflagefrist einzubringen.

Bereits mit Novelle 2005 (LGBL 13/2005) wurde das örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK – bzw. das STEK) rechtlich durch die Genehmigungspflicht seitens der Landesregierung, die Einführung des Entwicklungsplans, die Durchführung einer Umweltprüfung und die Vorschreibung eines Umweltberichtes mehrfach aufgewertet.

Um die immer höheren Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit, die Schlüssigkeit der Planung und zur Präzisierung der verbindlichen Festlegungen sowie eine deutliche Qualitätssteigerung der Inhalte des ÖEK zu gewährleisten, wurde mit dem neuen Steirischen Raumordnungsgesetz (StROG 2010) zusätzlich ein Leitfaden herausgegeben. Das ÖEK besteht nunmehr aus der (Kurz-)Zusammenfassung der wesentlichen Punkte im ÖEK, dem Entwicklungsplan, dem dazugehörigen rechtsverbindlichen Verordnungswortlaut, dem Erläuterungsbericht und dem Umweltbericht. Der Erläuterungsbericht besteht aus der Zusammenfassung der räumlichen Bestandsaufnahme, der Veränderung im Vergleich (Differenzplan), den Erläuterungen zum Entwicklungsplan, den Sachbereichen (Energie, Abwasser, Abfall, Verkehr, Umweltschutz etc.) und den erforderlichen Sachbereichskonzepten zur Erreichung der Entwicklungsziele für die einzelnen Sachbereiche. Zudem wurde in der Planzeichenverordnung 2007 ein höherer Planungsmaßstab des Entwicklungsplanes mit 1:10.000 festgelegt.

Daraus ergibt sich für das 4.0 STEK der Stadt Graz, das eine Überarbeitung bzw. die Fortschreibung des rechtsgültigen 3.0 STEK darstellt, eine „parzellenscharfe“ Detaildarstellung im Entwicklungsplan.

Künftige Entwicklungsgrenzen sind eindeutig in absolute (nicht überschreitbare) und relative (überschreitbare) Grenzen verordnet. Ergänzend dazu werden künftig durch den Verordnungswortlaut die Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und das höchstzulässige Ausmaß von Überschreitungen eindeutig und rechtsverbindlich festgelegt. Dies betrifft vor allem die Flächen des Grüngürtels, die Eignungszonen (Flächensicherung für Freizeit/Sport/Ökologie), Waldflächen und Freihalteflächen. Damit sind die baulichen Entwicklungen innerhalb des Grüngürtels durch die absoluten Grenzen wesentlich eingeschränkt.

Weiters sind die Vorgaben und Inhalte des Regionalen Entwicklungsprogramms für Graz und Graz-Umgebung (REPRO G-GU 2005) im Entwicklungsplan und im dazugehörigen Verordnungswortlaut definiert und in zusätzlichen zeichnerischen Darstellungen, Deckpläne 1–3 (Regionales Entwicklungsprogramm, Verkehr, Baugrund und Wasserwirtschaft), konkretisiert. Graz ist als Siedlungsschwerpunkt Kernstadt mit acht Versorgungszentren (Andritz, LKH/St. Leonhard, St. Peter, Liebenau, Puntigam, Straßgang, Gösting und Eggenberg inkl. Entwicklungsachse Graz-West/Bahnhofsviertel) und mit zwei zusätzlichen Zentren (Gürtelturm/Don Bosco und Reininghaus) festgelegt. Als Siedlungsschwerpunkte ohne zentralörtliche Funktion werden Mariagrün, Mariatrost, Ragnitz und Wetzelsdorf sowie Oberandritz, Waltendorf und Jakomini/Messe definiert.

Die Festlegungen des Entwicklungsplanes und des Verordnungswortlautes sind rechtsverbindliche Vorgaben für den neuen 4.0 Flächenwidmungsplan, der nach Möglichkeit noch in diesem Jahr in Auflage gehen soll. Die Überarbeitung und Ableitung eines Räumlichen Leitbildes (§22 (7) StROG) soll spätestens 2012 abgeschlossen werden. Damit enthalten diese Verordnungen klare Vorgaben für die Erstellung von künftigen Bebauungsplänen und Beurteilungen im Bauverfahren.

FACHBEIRAT FÜR BAUKULTUR

Trotz des Bekenntnisses der Stadt Graz zu einer qualitätsvollen Baukultur (Stichwort „City of Design“) im aktuellen Entwurf des STEK (Verordnung §3 und §24) findet der Fachbeirat für Baukultur, welcher durch den Gemeinderat beschlossen wurde und ab dem Frühsommer in Graz tagen soll, keine konkrete Benennung und wird damit nicht langfristig strategisch im STEK (Prognose- und Planungszeitraum von 15 Jahren) festgeschrieben, wie etwa der Beirat für BürgerInnenbeteiligung (Sachprogramm, Integration und Beteiligung, Seite 60). Zudem ist auch das Grazer Modell (Wettbewerbe, Projekttisch, Bebauungsleitlinien, Stadtforum) im STEK nicht enthalten.

KARTIERUNG ERHALTENSWERTER HISTORISCHER OBJEKTE UND ENSEMBLES

Ebenso verhält es sich mit der im Gemeinderat beschlossenen „Kartierung erhaltenswerter historischer, jedoch nicht denkmalgeschützter Objekte und Ensembles“, die laut Stadtplanungsamt erst in der Überarbeitung und Erweiterung des „Räumlichen Leitbildes“ (Teil des ÖEK bzw. in diesem Fall des STEK zur Vorbereitung der Bebauungsplanung) einfließen soll. Allerdings ist die Umsetzung und ständige Weiterentwicklung des „Weltkulturerbes Historische Altstadt Graz – Managementplan 2007“ (Verordnung § 24 Soziale Infrastruktur, Kunst und Kultur; Baukultur) im STEK sehr wohl verordnet.

BÜRGERiNNENBETEILIGUNG

Positiv ins Auge fällt die im Kapitel „Sachbereiche“ festgeschriebene Beteiligung der BürgerInnen an Entscheidungs- und Planungsprozessen, wenn diese auch nicht im Verordnungswortlaut rechtlich definiert ist. „Durch eine verstärkte Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Chance erhöht, ausgewogene und konsensuale Lösungen zu entwickeln. Öffentlichkeitsbeteiligung kann die Qualität von Entscheidungen und deren Akzeptanz verbessern, weil das Wissen vieler Betroffener und Interessierter einfließt und das Vertrauen in demokratische Entscheidungsfindung und damit letztlich in die Politik gestärkt werden.“ (Auszug STEK, Sachbereich Bevölkerung, Seite 43)

Die Fortführung der BürgerInnenbeteiligung soll über projektbezogene Beteiligungsmodelle bei Vorhaben mit wesentlichen stadtteilbezogenen Auswirkungen und durch die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess „Zeit für Graz“ erfolgen – unter Mitwirkung des Beirats für BürgerInnenbeteiligung. Im Herbst 2009 wurde zudem als Ergebnis einer sektorenübergreifenden Arbeitsgruppe die Stadtteilarbeit als integrierte nachhaltige Stadtentwicklung eingeführt. Das Annenviertel war im Zuge der Neugestaltung der Annenstraße das erste Pilotprojekt einer fachübergreifenden Arbeitsweise aller betroffenen Abteilungen der Stadt Graz, gemeinsam mit lokalen AkteurInnen. (Sachbereich, Integration und Beteiligung, Seite 61)

Als wichtiges Rauminformationsinstrument zur abteilungsübergreifenden und interdisziplinären Planung und Entwicklung dient der Stadt das Modell der Lebensqualitätsindikatoren (LQI), das durch regelmäßige Erhebungen von Raum- und Fachdaten und durch die Überlagerung mit Fragebogenauswertungen aus der Bevölkerung entsteht. (Sachbereich, Integration und Beteiligung, Seite 60). Des Weiteren sollen spezielle Workshops, in Zusammenarbeit mit der Verkehrsgruppe für Menschen mit Behinderungen und SeniorInnen zur Sensibilisierung für deren Belange abgehalten werden.

SPIELLEITPLANUNG NACH DEUTSCHEM MODELL

Zur Einbindung von Kindern und Jugendlichen verpflichtet sich die Stadt über Beteiligungsprozesse zur Erstellung und Umsetzung einer Spielleitplanung (Sachbereich, Soziale Infrastruktur, Seite 75) als mittel- bis langfristiges Planungsinstrument, wobei eine Ausweitung auf alle Bevölkerungsgruppen angestrebt wird. Die Spielleitplanung war eine der zentralsten Forderungen im „Sachprogramm Kinder und Jugendliche zur Einarbeitung in das 4.0 STEK“ des Steirischen Fachstellennetzwerks für Jugendarbeit und Jugendpolitik. Als Vorbild gilt das vom deutschen Umwelt- und Jugendministerium initiierte Gemeinschaftsprojekt "Spielleitplanung – ein Weg zur kinderfreundlichen Gemeinde und Stadt" im Rahmen des Aktionsprogramms "Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz" aus dem Jahr 1999. Es handelt sich dabei um ein speziell für Kinder und Jugendliche entwickeltes Beteiligungsverfahren in allen Planungs- und Umsetzungsphasen mit detaillierter Organisationsstruktur, Verfahrensschritten und Finanzierungsstrategien. Ziele sind eine kind- und jugendgerechte Planung, die Stärkung des demokratischen Bewusstseins, die Erhaltung und Verbesserung des Lebens- und Wohnumfeldes von Kindern und Jugendlichen und die Sicherung sowie Neuschaffung geeigneter Flächen und Räume für Spiel, Erlebnis, Aufenthalt und Bewegung.

Die Einbeziehung der Stadtbevölkerung wird unter dem Aspekt der zunehmenden Bevölkerungszahl und der inhaltlichen Schwerpunktlegung auf eine ressourcenschonende, flächensparende Siedlungsentwicklung (inneres Wachstum, (Nach-)Verdichtung in der Stadt), zu einem wesentlichen Faktor der Stadtentwicklung bzw. zur Erhaltung der Lebensqualität in der Stadt. Dies ist auch ein klarer Auftrag für den Entwicklungsschwerpunkt Reininghausgründe.

REININGHAUSGRÜNDE

Die Reininghausgründe sind generell nicht Gegenstand des 4.0 STEK. Sie werden zwar im Verordnungswortlaut (§ 20) erwähnt, allerdings nur, um die Bebauungsplanpflicht bei einer Umwidmung im Flächenwidmungsplan festzulegen. Laut STEK ist ein eigenes Verfahren –Änderung des STEK – für die Reininghausgründe vorgesehen. Im Entwicklungsplan ist das Gebiet mit dem Vermerk „Entwicklungsschwerpunkt Reininghaus in Überarbeitung“ gekennzeichnet.

Aus dem Umweltbericht „Prüfung der Umweltrelevanz“ von Daniel Kampus, der die (Plan-) Änderungen des 4.0 STEK gegenüber dem 3.0 STEK auf ihre möglichen Umwelterheblichkeiten bzw. Umweltrelevanz (§ 3 StROG 2010) untersucht, geht im Bezug auf die Reininghausgründe hervor, dass „für Städtebauvorhaben mit einer Nutzfläche von mehr als 100.000 m² die Durchführung einer UVP nach dem vereinfachten Verfahren erforderlich“ ist. Und weiter: „Für den Bereich Reininghaus liegt mit dem Rahmenplan Graz- Reininghaus ein derartiges Vorhaben vor. Einerseits werden die Grenzwerte der Nutzflächen klar überschritten, andererseits liegt durch den beschlossenen Rahmenplan Reininghaus eine gesamthafte Planung vor.“

Die Reininghausgründe umfassen rund 55 ha, während der Rahmenplan Reininghaus das zu betrachtende Entwicklungsgebiet mit ca. 100 ha weiter fasst und auch das Gebiet der Hummelkaserne inkludiert, welche nicht Gegenstand des Umweltberichts ist, da deren Baulandausweisung (Wohngebiet mittlerer Dichte) sich nicht verändert. Damit erscheint die Notwendigkeit einer UVP der Reininghausgründe offen.

Summa summarum ist das 4.0 STEK im Gegensatz zum 3.0 STEK im Umfang gewachsen und hat an Präzisierung und Schärfe gewonnen. Wesentliche Ziele und Maßnahmen wie die Erhaltung des Grazer Grüngürtels werden auch im neuen STEK fortgeschrieben.

Im Sinne der einleitenden Worte von Heinz Schöttli, „Möge der Entwurf des 4.0 STEK eine Grundlage für einen breiten, fruchtbringenden Diskurs über die weitere Entwicklung unserer Stadt bilden!“, wäre eine offene Diskussion im Vorfeld über das STEK und der Mut der Stadt, die Bürgerbeteiligung auch im Verordnungswortlaut rechtlich zu verankern, wünschenswert.

WICHTIGE TERMINE:

Allgemeine öffentliche Einsichtnahme (§ 24 Abs 1 StROG 2010) des 4.0 STEK:

Zeitraum:

3. März bis 29. April 201

Montag bis Freitag, 8.00 bis 15.00 Uhr

Ort:

Magistrat Graz

Stadtplanungsamt

Europaplatz 20/VI. Stock

Während der Auflagedauer wird eine Auskunfts- und Beratungstätigkeit angeboten und es können Einwendungen schriftlich und begründet im Stadtplanungsamt eingebracht werden. Das entsprechende Formular kann von der Homepage der Stadt Graz heruntergeladen werden.

ÖFFENTLICHE BÜRGERINFORMATIONSVERANSTALTUNGEN:

Zudem sind gem. § 24 Abs 5 StROG 2010 vom 21. März bis 13. April insgesamt sieben öffentliche Bürgerinformationsveranstaltungen jeweils in der Zeit von 16.00 bis 21.00 Uhr vorgesehen.

PROGRAMM:

16.00 Uhr: Eröffnung der Ausstellung und persönliche Beratung zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept.

18.00 Uhr. Präsentation und Diskussion.

Die Termine im Überblick

_ 21.03.2011 Waltendorf, St. Peter

Pfarre Graz-St.Peter, Gruber-Mohr-Weg 9

_ 22.03.2011 Gösting, Andritz

ABC Andritz, Haberlandtweg 17

_ 30.03.2011 Eggenberg, Wetzelsdorf, Straßgang

Hotel Paradies, Straßganger Straße 380 b

_ 04.04.2011 Innere Stadt, Leonhard, Geidorf, Jakomini

Messe Congress Graz, Eingang Stadthalle, 1. Stock, Messeplatz 1

_ 05.04.2011 Lend, Gries

Austria Trend Hotel Europa, Bahnhofgürtel 89

_ 11.04.2011 Liebenau, Puntigam

Brauhaus Puntigam, Hubertussaal Triester Straße 361

_ 13.04.2011 Mariatrost, Ries

Pfarre Graz-St. Leonhard, Leonhardplatz 14

Verfasser/in:
Petra Kickenweitz, Bericht

Weiterführende Links

kickenweitz_stek_4.0_entwicklungsplan.jpg
Ausschnitt Entwicklungsplan. (c) Stadt Graz

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