1. Ressortübergreifende politische erankerung von Baukultur
Baukultur braucht eine politische Verankerung in der Bundesregierung. Gefordert wird eine
ressortübergreifende Koordinationsstelle mit politischer Handlungsvollmacht samt Etablierung entsprechender fachlicher KompetenzträgerInnen. Diese „Bundesanwaltschaft für baukulturelle
Angelegenheiten“ ist als Stabsstelle für die Wahrnehmung von Baukultur in ihrer Gesamtheit
(ökologische, soziale, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte ebenso wie gestalterische und kulturelle Qualitäten) verantwortlich und soll der derzeit bestehenden thematischen wie
administrativen Aufsplitterung der Baukultur auch innerhalb der politischen
Entscheidungsprozesse aktiv entgegenwirken.
Zu ihren Aufgaben gehören z.B.:
• Verankerung von Qualitätsprozessen (Verfahrensorganisation, Vergabe, Planungskultur, ...) bei den in der Bundesverwaltung verbliebenen Dienststellen
• Sicherstellung fachlich versierter, kompetenter AnsprechpartnerInnen und
EntscheidungsträgerInnen in diesen Stellen
• Kontinuierliche Beauftragung eines biennalen Baukulturreportes und fachspezifischer Studien sowie deren breite Publikation und Präsentation
• Evaluierung von Förderungen sowie deren Bindung an Qualitätskriterien
• Förderung der Forschung im Bereich Baukultur
• Förderung einer breiten regionalen und nationalen Architekturvermittlung für die
Bevölkerung sowie eines nationalen und unabhängigen Kompetenzzentrums für Baukultur
• Engagement für baukulturelle Angelegenheiten und Verankerung architekturpolitischer Ziele, z.B. im Rahmen des Finanzausgleichs mit den Bundesländern.
• Koordination bundesweiter einheitlicher, gesetzlicher Baunormen und Verhandlungen mit
den LändervertreterInnen zur Umsetzung von Qualitätsinitiativen auf Länderebene
• Verankerung des „Imageträgers Baukultur“ bei allen Auslandsaktivitäten des Bundes
• Bündelung einer qualitätsorientierten Eigentümervertretung des Bundes für alle
ausgelagerten, baukulturrelevanten Unternehmungen
• Ressortübergreifendes Bedarfs- und Raummanagement für alle Bundesagenden sowie ein zentrales Immobilien- und Liegenschaftsmanagement
2. Qualitätsbindung beim Einsatz öffentlicher Mittel
Alle Investitionen öffentlicher Mittel sind v e r b i n d l i c h an Qualitätsstandards bzw. an die Einhaltung qualifizierter Verfahren zu binden. Dies betrifft insbesondere die Wohnbauförderung,
nfrastrukturförderung, Regionalförderung, Tourismusförderung, den Bau öffentlicher
Einrichtungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene sowie z.B. die Anmietung von
Immobilien von privaten InvestorInnen durch öffentliche Einrichtungen. Die Erreichung der
Förderziele ist zu evaluieren. Bei der wirtschaftlichen Beurteilung von Projekten sind stets die Lebenszykluskosten einer
Immobilie zu berücksichtigen (nicht nur die Errichtungskosten). Dies sichert – in Verbindung mit unterstützenden Förderinstrumenten für eine interdisziplinäre Planungsqualität sowie für eine fachlich versierte Projektbegleitung – Kostenwahrheit und -effizienz, Nutzungsflexibilität,
Angemessenheit und Nachhaltigkeit.
3. Förderpaket Baukultur
Das „Förderpaket Baukultur“ der Bundesregierung ermöglicht die Umsetzung der wesentlichen, architekturpolitischen Forderungen. Das Ziel dieses Förderpakets ist die Stärkung der Baukultur als Wirtschaftsfaktor, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Erhöhung der
Wettbewerbsfähigkeit.
•
Nationales Kompetenzzentrum für Baukultur: Das fachlich orientierte und unabhängige „Nationale Kompetenzzentrum für Baukultur“ steht den politisch Verantwortlichen als Expertenrat für die Entwicklung und Umsetzung architekturpolitischer Maßnahmen zur Seite. Dieser ExpertInnenpool, in dem die VertreterInnen der wesentlichen baukulturell relevanten Organisationen vertreten sind, bildet ein koordinierendes, österreichweites Netzwerk und führt aktiv den Dialog mit den politischen EntscheidungsträgerInnen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
• Bildung und Vermittlung: Entwicklung eines Bildungsprogramms zur Baukulturvermittlung für breite Bevölkerungskreise (z.B. für kommunale/politische EntscheidungsträgerInnen, Schulen, Jugendlicheneinrichtungen und Erwachsenenbildung etc.); Einrichtung einer entsprechenden Koordinationsstelle
• Förderung regionaler Lebensqualität und qualitätsorientierter Bauprozesse z.B. durch
österreichweite Leitlinien für den kommunalen Hochbau; Förderung von Beratungs- und
Vermittlungsleistungen für die erste Bauinstanz im ländlichen Bereich (Bürgermeister)
• Stärkung und Ausbau der regionalen Architekturvermittlungsinstitutionen
• Initiative Architekturexport: Schaffung eines Netzwerkes als Service- und Know-how-Zentrum, um österreichische Architektur- und Planungsleistungen weltweit zu positionieren.
• Forschung und Innovationsförderung im Bereich angewandter Baukultur
• Tourismusoffensive: Förderung baukultureller Qualifikation im Tourismus.
Qualitätsanreize für Tourismusinvestitionen; Entwicklung regionaler Programme zur
Steigerung eines Qualitätsangebotes
• Förderung der Baukulturproduktion durch fiskalische Anreize und Erleichterungen
sowie durch forcierte Förderung des Bereichs Architektur im Rahmen der Kreativwirtschaftsförderung
Statt der bisher nur EUR 2,5 Mio./Jahr, die von der öffentlichen Hand insgesamt für die
Architekturförderung ausgegeben werden, fließen durch das „Förderpaket Baukultur“ ca. EUR 73 Mio./Jahr in die Wirtschaft. Dies entspricht dem Wertschöpfungsäquivalent der durch PlanerInnen im Rahmen von Wettbewerbsverfahren gesellschaftsrelevant eingesetzten Mittel pro Jahr.
Rückfragen:
SprecherInnen der Plattform für Architekturpolitik und Baukultur:
DI Volker Dienst
volker.dienst@architekturpolitik.at
Dr. Barbara Feller
barbara.feller@architekturpolitik.at
Mag. arch. Roland Gruber
roland.gruber@architekturpolitik.at
Plattform
Architekturpolitik und Baukultur
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