Die Metahofpark und Tupay- oder Schönaupark genannten Grundstücke in Graz sind Beispiele für eine große Zahl ähnlicher Problemfälle, welche durch einen Wandel der Auffassungen über die Bedürfnisse der Stadtbevölkerung und über die Aufgaben der Stadtentwicklungspolitik ins öffentliche Bewußtsein gerückt wurden.
Während in der Wiederaufbaumentalität der Nachkriegszeit, die bis weit über den Zeitpunkt der eigentlichen Nachholphase hinaus anhielt, Wohnbautätigkeit in jedem Fall als verdienstvoll und positiv angesehen wurde, ohne daß Fragen der Standortwahl oder der Maßstäblichkeit der neu geschaffenen Wohnbauten und Wohngebiete eine wirklich entscheidende Rolle spielten, setzte sich spätestens Anfang der 70er Jahre die Erkenntnis durch, daß Bauen und Investieren nicht überall und in jedem Fall ein Verdienst sein muß.
Begonnen hat die Kritik am modernen Wohnungs- und Städtebau mit polemischen Pamphleten, wie etwa dem "Verschimmelungsmanifest" Friedensreich Hundertwassers, der "gemordeten Stadt" von Wolf Jobst Siedler und Elisabeth Niggemeyer oder der "Unwirtlichkeit unserer Städte" von Alexander Mitscherlich.
In der Praxis überlagerte sich die - übrigens nicht immer von Verantwortungsbewußtsein und anderen ehrenwerten Motiven getragene - allgemeine Stadt- und Baukritik mit örtlichen Abwehrreaktionen nach dem St. Floriansprinzip.
Peter Breitling, Meta Laborum, in: Wohnen und Grün, ein Beitrag zum Grazer Stadtentwicklungskonzept, Institut für Städtebau TU Graz und Stadtplanungsamt Graz,Graz 1976, S 2 ff.
- April 1972
Kauf des Grundstücks durch die Firma P. Kovac & Co Widmungsantrag und Widmungsbescheid des Magistrats Graz für die Verbauung mit Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäuden; Bebauungsdichte 2,5; Bebauungsgrad 25/100; maximale Höhe 33 Meter.
Kauf des Metahofgrundstücks durch die Firma "Wohnungeigentum, Unternehmen zur Errichtung von Eigentumswohnungen Ges.m.b.H" Wien, zum Preis von 20.650.000.- ATS
- Sommer 1972
Umfangreiche Schlägerungen auf dem Grundstück lösen Proteste in der Öffentlichkeit aus.
- August 1973 - 1. Projekt der "Wohnungseigentum"
Die Firma Eigentum reicht ein spektakuläres Projekt für die Überbauung des Metahofparks ein, das jedoch den Widmungsrahmen überschreitet und in der Folge etwas reduziert wird.
- März 1975
Abweisung des eingereichten Projektes infolge Abweichung von der Widmungsbewilligung.
- Frühjahr bis Herbst 1975
Verhandlungen mit dem Stadtplanungsamt zur Reduktion der Baumassen, sowie der Erhaltung wenigstens eines Teiles der Grünflächen.
- Juni 1975
16. Grazer Bürgerversammlung: Vorschlag durch eine Spendenaktion den Metahofpark für die Bürger "zurückzukaufen".
- August 1975
Gründungsversammlung des Vereins "Rettet den Metahofpark". Organisatorische Unterstützung durch das Büro für Bürgerinitiativen.
Vizebürgermeister Hasiba und Stadtrat Edegger ersuchen Landeshauptmann Niederl, der Wohnbaugenossenschaft keine Wohnbauförderungsmittel zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig wird ein geeignetes Ausweichgrundstück gesucht und mit "Wohnungseigentum" über die Möglichkeit einer Verlegung des Wohnbauprojektes verhandelt.
- Dez. 1975
Einreichung des 2. reduzierten Projekts der Firma Eigentum.
-Jan 1976
Anbot des aufzulassenden Bauhofes der Stadt Graz als Tauschliegenschaft.
-Feb 1976
Landeshauptmann Niederl teilt der Firma "Eigentum" mit, daß die Förderung des Wohnbauprojektes auf dem Metahofgrundstück nicht möglich ist, daß aber 253 WE auf dem "Zentralbauhof" in einem Dreijahresprogramm beginnend ab 1977 gefördert werden.
- März 1976
Forschungs- und Planungsauftrag von Magistrat und Senat der Stadt Graz an das Institut für Städtebau der Technischen Universität Graz, Prof. Breitling.
- Sommer 76
Erarbeitung des städtebaulichen Gutachtens; Alternativen für die Bebauung des Zentralbauhofes werden mit Vertretern der Wohnbaugenossenschaft diskutiert und finden grundsätzlich Zustimmung.
Schönau- oder Tupaypark
1973 verkaufte die Familie Tupay-Isertingen Park und Schloß an die Infra-Baugesellschaft in Wien, die 1974 einen Widmungsantrag einreichte. Im Bescheid von 1974 wurde eine Verbauung mit vier 11-geschossigen Punkthäusern und einer maximalen Geschossfläche von ca 39.900 qm festgesetzt. Außerdem enthielt der Bescheid die Forderung nach totaler Abtragung aller bestehenden Gebäude, also auch des Schlößchens, das vom Landeskonservator als vom denkmalpflegerischen Standpunkt aus nicht erhaltenswürdig eingestuft worden war.
Nach Bekanntwerden des Projekts regte sich auch gegen die Verbauung des Tupayparks Kritik und Widerstand von Seiten der Umwohner und der Presse.
Der Bauantrag der Firma Infrabau wurde von der Stadt Graz mit Hinweis auf einige dem Widmungsbescheid nicht entsprechende Einzelheiten des eingereichten Projekts zurückgestellt. Über eine daraufhin von Infrabau eingereichte Verwaltungsklage war bei Beginn des Gutachtens noch nicht entschieden worden. Trotz der gerichtlichen Auseinandersetzung erklärte sich Infrabau bereit, das Ergebnis der Studie des Gutachtens abzuwarten.
Wohnpark am Schönauschlößl
Gutachterliche Arbeit für eine Wohnanlage auf der Grundlage des Verhandlungs-ergebnisses zwischen der Stadt Graz und den Bauträgergesellschaften Eigentum und Infrabau
Grundkonzeption
Im Wohnbau der Nachkriegszeit hatte sich, ausgehend vom Gedankengut des "neuen Bauens", insbesondere der Theorien Le Corbusiers und Walter Gropius' eine Tendenz zum hohen Baukörper durchgesetzt. Man versprach sich von der Hochzonung unter anderem einen Gewinn an nutzbaren Freiflächen für die mit dem Wohnen verbundenen Aktivitäten. [...]
Wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, stand der Freiflächengewinn durch die Geschoßhäufung jedoch in keinem Verhältnis zu den Verlusten an Milieuqualität, die sich aus der Maßstabsvergrößerung der Bebauung ergaben.
[...]
Das Konzept für die Verbauung des Zentralbauhofes strebt bewußt einen Gegensatz zwischen den verbauten Flächen und dem verbleibenden Schönaugarten an, die Schaffung eines "Auslaufs" nicht nur für die künftigen Bewohner des neuen Gebiets, sondern auch für diejenigen der bereits vorhandenen Quartiere. Mit der Bezeichnung "Wohnpark am Schönauschlößl" soll diese Grundtendenz des Entwurfs angedeutet werden.
Was bleibt zu tun?
Mit der Umwidmung des Zentralbauhofs erhält die Stadt Graz in einigen Punkten eine neue "Freiheit" im Wortsinne. Diese gewonnene Freiheit muß jedoch durch entsprechende Festsetzungen abgesichert werden, da sonst die Gefahr besteht, daß die mit der Verlegungsaktion angestrebten Ziele doch nicht erreicht werden.
Ohne detaillierte Planung für die Nutzung und die weiteren Verfahrensschritte und ohne Verankerung der notwendigen Maßnahmen im städtischen Budget bleibt die Verlegungsaktion Stückwerk und wird letzten Endes doch nicht zum Erfolg führen.
Wie schon angedeutet, sollte die Rettung des Metahofgartens und eines Teils des Schönaugartens auch als Initialzündung für Überlegungen der Verbesserung der Struktur des Volksgartenviertels und des Schönauviertels führen und zu gezielten Maßnahmen in dieser Richtung.
Peter Breitling, Wohnen und Grün. Ein Beitrag zum Grazer Stadtentwicklungskonzept, Institut für Städtebau TU Graz und Stadtplanungsamt Graz, Graz 1976








