Beirat empfiehlt Bestandserhaltung

Beschluss des Beirats für Baukultur vom 20.11.2024

Neubauten als Ausnahme

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05/12/2024

Um die Rahmenbedingungen für den Bestandserhalt zu verbessern, fordert der Beirat rechtliche und fiskalische Anpassungen, etwa in Raumordnung und Förderlandschaft. Eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe erarbeitete dazu konkrete Empfehlungen, die am 20. November 2024 einstimmig beschlossen wurden.

Ziel ist die Harmonisierung baukultureller Erfordernisse im Sinne der Baukulturellen Leitlinien des Bundes und der ÖROK-Empfehlung Raum für Baukultur.

Der Beirat für Baukultur appelliert an die österreichische Bundesregierung, zentrale Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensgrundlagen umzusetzen. Wesentliche Punkte:

Bestandserhaltung priorisieren
Maßnahmen entwickeln, die den Erhalt bestehender Gebäude fördern, und ein Bündnis für nachhaltigen Wohnbau initiieren.

Förderungen überdenken
Fördermittel auf ihre Klimaverträglichkeit und Bestandsschonung prüfen.

Best-Practice-Projekte fördern
Vorbildliche Projekte identifizieren, analysieren und als Grundlage für weitere Maßnahmen nutzen.

Kooperation stärken:
Empfehlungen an die Bundesländer weitergeben und Zusammenarbeit intensivieren.

Der Beirat betont die Notwendigkeit finanzieller und personeller Ressourcen, um diese Ziele als essenzielle Investition in eine nachhaltige Zukunft umzusetzen.

Empfehlungen zu Regularien für den Bestand
Der Beirat für Baukultur sieht die Erhaltung bestehender Gebäude als zentrales Thema für ökologische, soziale und kulturelle Nachhaltigkeit. Besonders betont wird der hohe Beitrag zur CO₂-Reduktion durch Vermeidung von Abriss und Neubau sowie der Schutz von Materialressourcen und Böden.

Weiterführende Links

Briefkopf Beirat für Baukultur
Empfehlungen zu Regularien für den Bestand © Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport

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